Von vorOrt.news

„Freistaat sollte mit gutem Beispiel vorangehen“

Der Landtag befasst sich am Mittwoch mit der Petition zur Villa von Hans Albers in Garatshausen

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Hans Albers hat lange in der Garatshausener Villa gelebt © KurTheater Tutzing

Die Albers-Villa in Garatshausen steht am kommenden Mittwoch, dem 6. Mai 2020, im bayerischen Landtag zur Debatte. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt eine Petition des Kulturvereins Garatshausen. Sein Ziel ist es, die Albers-Villa und ihren mehr als 12 000 Quadratmeter großen historischen Park unter Denkmalschutz zu stellen und das Anwesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Feldafinger Bürgermeister Bernhard Sontheim unterstützt die Petition. Bereits 2011 hatte sich der Kulturverein wegen der Albers-Villa mit einer Petition an den Landtag gewandt. Mit ihr habe der Verkauf des Anwesens an einen privaten Investor verhindert werden können, erklärt der Verein.

Der Schauspieler Hans Albers (1891-1960) hat lange in dieser Villa am Starnberger See gelebt. Seine Lebensgefährtin Hansi Burg erbte das Anwesen und verkaufte es 1971 an den Freistaat Bayern mit der Auflage, dass der Besitz nach ihrem Tod (1975) "öffentlichen Erholungszwecken" dienen sollte. Dazu ist es allerdings seitdem nicht gekommen. Vielmehr hat der Freistaat das Gelände für die Bayerische Fischereianstalt genutzt. „Seit 2009 steht die Villa leer, der Park verwildert“, so der Kulturverein. Er erinnert daran, dass sich der Freistaat Bayern seinerzeit vertraglich verpflichtet habe, dieses Seegrundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Verpflichtung entziehe sich der Freistaat seit 50 Jahren, kritisiert der Verein.

Staat beantragt Befreiung von Grundsteuer - öffnet das Gelände aber nicht

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Die Albers-Villa, früher Villa Loé © A. Schacht / Petition Kulturverein Garatshausen

Aber nicht nur das: Im Kaufvertrag vom 20. April 1971 hat der Freistaat nach Angaben des Vereins sogar die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt, da „der Erwerb für öffentliche Erholungszwecke“ erfolge. Folge: Eine Steuer sei nicht an die Gemeinde Feldafing geflossen - für öffentliche Erholungszwecke geöffnet worden sei das Gelände aber nie. Lediglich ein kleiner Stichweg ohne Seezugang sei 1997 am Rande des Grundstücks angelegt worden. Ein Sprecher des damaligen Ministers Bocklet habe die Absicht formuliert, dass die ganze Anlage nach Auszug der Fischereianstalt freigegeben werden solle.

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Garatshausener wollen Denkmalschutz und Zugang für die Allgemeinheit

Für die Petenten ist die Angelegenheit schon wegen des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung klar: Nach ihm ist der freie Zugang der Allgemeinheit zu den Seen zu gewährleisten. „Gerade der Freistaat als Eigentümer sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen“, mahnen die Garatshausener. Das bisherige Vorgehen des Freistaats widerspricht nach ihrer Überzeugung sowohl dem Artikel 141 der Bayerischen Verfassung als auch dem Inhalt des Kaufvertrags von 1971. Mit der Petition bitten sie den bayerischen Landtag, das Anwesen mit Park und Bootshaus unter Denkmalschutz zu stellen, die Immobilie im Eigentum des Freistaats zu belassen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

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