Energie
21.4.2026
Von vorOrt.news

Grüne wollen Tutzinger Absage an Kernenergie

Behandlung des Antrags wird auf die neue Periode des Gemeinderats verschoben

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"Konsequent auf erneuerbare Energien, Effizienz und Speichertechnologien ausgerichtet": Tutzinger Iniativen reichen von einem "Bürgersolarpark", der an der Bundesstraße 2 entstehen soll, bis zur Nutzung von Seewärme, für die ein Projekt am Vierwaldstätter See in der Schweiz als Vorbild gilt. Die Grafik aus Luzern zeigt, wie Wasser aus einem See zur Wärmenutzung entnommen werden kann. © ewl Energie Wasser Luzern, Broschüre "See-Energie - ökologisch heizen und kühlen"

Einen Antrag der Grünen zur kommunalen Energieausrichtung der Gemeinde Tutzing hat der Gemeinderat am Dienstag nicht behandelt, sondern auf die Amtszeit des im Mai startenden neuen Gemeinderats verschoben. Die Grünen wollen erreichen, dass sich der Gemeinderat gegen die Ansiedlung kerntechnischer Anlagen oder eine entsprechende finanzielle Beteiligung ausspricht. Angesichts aktueller landes- und bundespolitischer Initiativen zur Kernenergie sowie entsprechender Bestrebungen aus der Industrie ist die Gemeinde Tutzing nach Auffassung der Grünen in ihrem Selbstverwaltungsrecht bei der örtlichen Wärme- und Energieplanung, der Bauleitplanung sowie der energetischen Ausrichtung ihrer Liegenschaften unmittelbar betroffen.

Nach dem Antrag der Grünen soll der Gemeinderat einige Grundsätze beschließen:
1. Die Energie- und Klimastrategie wird weiterhin konsequent auf erneuerbare Energien, Effizienz und Speichertechnologien ausgerichtet.
2. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an Unternehmen, Projekten oder Finanzierungsmodellen für den Bau oder Betrieb kerntechnischer Anlagen.
3. In der Bauleitplanung werden keine Flächen für kerntechnische Anlagen wie zum Beispiel kleine modulare Reaktoren (SMR) oder Endlagerstätten vorgesehen.

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"Regionale Wertschöpfung und Energie in Bürgerhand statt zentralistische Großstrukturen“: Tutzinger Klima-Initiativen im Lauf der Zeit © Zusammenstellung: vorOrt.news
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"Ressourcen klar auf den Ausbau erneuerbarer Energien konzentrieren"

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Ziele der Initiative "Tutzing klimaneutral 2035", die den Antrag für einen Energiebeschluss des Tutzinger Gemeinderats 2023 gestellt hat © Tutzing klimaneutral 2035

Ihren Vorstoß begründen die Grünen unter anderem mit einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2023 und der Planungssicherheit. Im März 2023 habe der Gemeinderat beschlossen, die Region vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. In Anlehnung an einen Beschluss des Starnberger Kreistags aus dem Jahr 2005 hat der Tutzinger Gemeinderat damals einen entsprechenden Antrag der im Jahr zuvor gegründeten Initiative „Tutzing klimaneutral 2035“ befürwortet. Klimabeschluss in Tutzing

„Um diesen Weg konsequent fortzusetzen, müssen unsere personellen und finanziellen Ressourcen klar auf den Ausbau erneuerbarer Energien konzentriert bleiben, statt in Debatten über Hochrisikotechnologien investiert zu sein“, erklären die Grünen in ihrem Antrag. Die Gemeinde sei für die örtliche Daseinsvorsorge und Energieversorgung nach Artikel 28 der Gemeindeordnung eigenverantwortlich zuständig: „Diese Planungshoheit nutzen wir zur strategischen Klarstellung.“ Tutzing liege in wertvollen Landschaftsschutzgebieten und grenze an das internationale Ramsar-Schutzgebiet Starnberger See. „Die Errichtung kerntechnischer Anlagen widerspricht diametral dem Schutz dieser sensiblen Ökosysteme, der Gesundheit der Menschen sowie unserem ökologischen und touristischen Leitbild“, so die Grünen. Mit der „Energiegenossenschaft Fünfseenland eG“ und der „Bürgerenergie Tutzing eG“ gebe es starke lokale Partner für eine bürgerschaftlich getragene Energiewende: „Wir setzen auf regionale Wertschöpfung und Energie in Bürgerhand statt auf zentralistische Großstrukturen.“

"Ein Antrag mit Signalwirkung"

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"Bürgerfinanzierte regenerative Energieversorgung": Neben der Bundesstraße 2 an der Abzweigung nach Kerschlach plant die Genossenschaft Bürgerenergie Tutzing einen Solarpark, für dessen Finanzierung die einheimische Bevölkerung zur Mitwirkung aufgerufen wird © Bürgerenergiepark Tutzing – die erste Million ist voll

„Der Tutzinger Gemeinderat hat sich für eine bürgerfinanzierte regenerative Energieversorgung entschieden“, sagte in der Sitzung Bernd Pfitzner von den Grünen, der beruflich als Finanzfachmann für Unternehmen und nebenberuflicher Mitarbeiter der Energiegenossenschaft Fünfseenland tätig ist. Es sei wichtig festzulegen, dass man in Tutzing keine kerntechnische Anlage haben wolle, sondern dass man „die bürgerfinanzierte Energiewende“ voranbringen wolle.

Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU) erwiderte, dies sei „ein Antrag mit Signalwirkung“. Er verwies auf personelle Wechsel im Gemeinderat mit acht ausscheidenden und acht neuen Mitgliedern. „Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass ein Gremium nicht in seinen letzten Sitzungen wichtige Grundsatzbeschlüsse fasst“, betonte er. Deshalb beantragte er, die Behandlung des Grünen-Antrags auf eine der Sitzungen im neuen Gemeinderat zu verschieben: „Das hat eine ganz andere Legitimität.“

Damit erklärte sich Pfitzner einverstanden. Weitere Diskussionsbeiträge dazu gab es in der Sitzung am Dienstag nicht. In einen einstimmig gefassten Beschluss zur Verschiebung wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Ludwig Horn gleich eine mögliche Terminierung für die Behandlung dieses Themas aufgenommen, nämlich voraussichtlich im Juni oder im Juli dieses Jahres.

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Kommentare

Herr Vahsen, Sie schreiben zwei Sätze, die sich gegenseitig aufheben: Einerseits sei der Antrag "Versuch, den Gemeinderat zu instrumentalisieren" und sende "Signale für landesweiten Widerstand". Das enthält die Botschaft, er sei hochpolitisch und wirkmächtig. Andererseits werde ein AKW "wohl nie für Tutzing relevant". Da schwingt die Botschaft mit, er sei gänzlich folgenlos.

Was denn nun? Wenn der Antrag folgenlos ist, ist auch die Aufregung darüber unnötig. Wenn er wirkmächtig genug ist, um landesweite Signale zu senden, dann widerlegt das gerade Ihre eigene These, kommunale Beschlüsse seien ohne Bedeutung.

Und zum Begriff der "Verbots-Politik" ist festzuhalten, dass der Antrag niemandem irgendetwas verbietet. Er legt fest, dass die Gemeinde keine Flächen für bestimmte Anlagen ausweist und sich nicht an entsprechenden Projekten beteiligt. Das ist keine Verbotspolitik, sondern Flächen- und Haushaltssouveränität. Also genau das, was kommunale Selbstverwaltung ausmacht. Dieselbe Gemeinde, die sich entscheidet, keine Mittel für Kernenergie einzusetzen, könnte sich auch entscheiden, keine Mittel für ein Schwimmbad oder keine Flächen für ein Gewerbegebiet auszuweisen. Niemand käme auf die Idee, das "Verbot" zu nennen.

Ich finde die Diskussion über den Antrag legitim, die Unterstellung politischer Motive ersetzt aber keine Sachargumente.
Mit einem Satz gesagt: Die Beschlussvorlage ist der Versuch, den Gemeinderat zu instrumentalisieren, um grüne Verbots-Politik als allgemeinverbindlich für die Gemeinde festzuschreiben. Und so Signale für landesweiten Widerstand zu senden. Nur Politik und keine sinnvolle Gemeinderatsarbeit. Und das gefällt mir nicht.

Ein AKW wird wohl nie für Tutzing relevant werden. Wozu den grünen Aufstand ?
(Bearbeitet)
Mir fällt an dieser Debatte ein Muster auf. Die Einwände gegen den Antrag wiederholen sich fast wortgleich (Bundesrecht, Symbolpolitik, keine konkrete Planung), die Kommentierenden reagieren aber nicht auf die Gegenargumente, die mehrfach vorgetragen wurden: die kommunale Bauleitplanung (Art. 28 GG), die Signalwirkung bei landesweitem Widerstand, und die Tatsache, dass Tutzing mit "Tutzing Klimaneutral 2035" bereits einen Beschluss gefasst hat, der nach gleicher Logik "unzuständig" wäre.

Es wäre für die Diskussion hilfreich, wenn die Kritiker des Antrags erklären würden, warum ein Bekenntnis für erneuerbare Energien kommunal legitim ist, ein Bekenntnis gegen Kernkraft aber eine Kompetenzanmaßung sein soll. Und falls die Antwort lauten sollte, beides sei Symbolpolitik, warum ist dann nur die eine Hälfte davon kritikwürdig?

Entscheidungen über Energieinfrastruktur zeigen über Generationen hinweg Auswirkungen. Gerade deshalb ist es richtig und wichtig, dass sie auch kommunal und früh diskutiert werden; und nicht erst dann, wenn ein Beschluss "des Ober" auf dem Tisch liegt.
@Herr Vasen: Und wenn der Ober merkt, dass seine Unter nicht begeistert sind, wird er sich das Stechen schwer überlegen.
@Herr Rekus: Somit ist es ja schon mal gut, wenn der GRÜNE Antrag die öffentliche Diskussion auslöst.
Sehr geehrter Herr Pfitzner,
ich teile im Kern Ihr Ziel einen Wiedereinstieg in die Kernenergie zu verunmöglichen.
Jetzt da er von der AfD und Teilen der Union herbeigeredet wird. (Was für eine unheilige Allianz!)

Aber diese Frage wird gewiss auf Bundesebene entschieden werden, falls es so weit kommen sollte.
Wer da den Eindruck erweckt - ausdrücklich oder indirekt - ein Gemeinderatsbeschluß könnte darauf Einfluss haben, streut den Menschen v. a. Sand in die Augen.

Im Übrigen hat Herr Mieth zweifellos recht damit, dass Tutzing dank unserer privilegierten Lage und Geologie weder ein AKW droht, und noch weniger ein Endlager. Auch dies macht einen lokalen Verweigerungsbeschluss wohlfeil.

Den Atomlobbyisten tritt man besser dort entgegen, wo die Entscheidungen getroffen werden, und in offenen Diskussionen mit den Bürgern.
(Bearbeitet)
Natürlich möchte keiner derartige Anlagen vor seiner Hütte, völlig klar. Was ist aber mit den vielen A-Kraftwerken in den Nachbarländern, viele werden z.Z. sogar neu errichtet.
Herr Pfitzner, ich erkläre es ihnen gerne nochmal. Der Ober sticht den Unter. Und das gilt ggfs. auch für die Planungshoheit. Und das beginnt schon bei der Staatsstraße..
(Bearbeitet)
Und wenn alle Städte und Gemeinden in Bayern oder Deutschland einen gleichlautenden Beschluss fassen, merken die Befürworter der Atomkraft, dass keiner so ein Kraftwerk oder ein Endlager vor seiner Haustür haben möchte.
Ist das Ganze nicht vielleicht eher geeignet, Ängste zu schüren? Oder im Gespräch zu bleiben? Meines Wissens plant kein Mensch, Atomkraftwerke oder Atom-Endlager ausgerechnet in Tutzing zu errichten. Aber vielleicht gibt es hier bislang unentdeckte Salzstöcke?
Dieser Antrag ist genau deshalb wichtig, weil sie Tutzing in einer Phase betrifft, in der die politische Debatte um Kernenergie in Deutschland wieder an Fahrt aufnimmt. Es werden erneut Forderungen nach einer Rückkehr zur Atomkraft laut, bis hin zu Überlegungen über neue Reaktortypen. Für uns ist das ein Anlass, die kommunale Linie in Tutzing klar und frühzeitig festzulegen: Wir setzen weiterhin konsequent auf erneuerbare Energien, Effizienz und Speichertechnologien. Der Antrag ist dabei kein Symbol, sondern vorsorgende Planung. Wenn wir keine Flächen für kerntechnische Anlagen, SMR oder Endlager vorsehen, schützen wir unsere Planungshoheit und vermeiden spätere Zielkonflikte mit dem ökologischen und touristischen Leitbild der Gemeinde sowie mit sensiblen Schutzräumen rund um den Starnberger See.

Die Bayerische Verfassung verpflichtet die Gemeinden, im eigenen Wirkungskreis Verantwortung für zentrale Lebensgrundlagen zu übernehmen; dazu gehört nach der bayerischen Praxis ausdrücklich auch die Versorgung mit Energie. Aus dieser Daseinsvorsorge folgt nicht die Pflicht, jede technische Option offen zu halten, sondern die Pflicht, die verfügbaren kommunalen Mittel auf die tragfähigen und örtlich sinnvollen Lösungen zu konzentrieren.

Gerade deshalb ist der Antrag sachlich folgerichtig: Er legt fest, dass Tutzing seine Energie- und Klimastrategie auf erneuerbare Energien, Effizienz und Speicher ausrichtet. Das entspricht dem kommunalen Auftrag, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und langfristige Verlässlichkeit zu sichern, statt sich an hochspekulativen oder nicht kommunal steuerbaren Kerntechnik-Projekten zu beteiligen.

Artikel 83 der Bayerischen Verfassung betont die Selbstverwaltung der Gemeinden und ihre Verantwortung im eigenen Wirkungskreis; zugleich schützt er ihre Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben. Diese Freiheit ist im Kontext der Daseinsvorsorge besonders wichtig, weil die Gemeinde selbst entscheiden muss, wie sie ihre Aufgaben am besten erfüllt, solange sie dem Gemeinwohl dient.

Der Verweis auf die Wackersdorf-Proteste und den deutschen Atomausstieg 2011 ist historisch korrekt – und die dahinterstehende Haltung ist nachvollziehbar.

Trotzdem lässt sich daraus keine aktuelle Handlungspflicht für einen Gemeinderat ableiten. Energiepolitik und Fragen der Kernenergie werden auf Bundesebene entschieden. Ein kommunaler Beschluss dazu entfaltet daher keine rechtliche Wirkung, sondern bleibt in erster Linie Symbolpolitik.

Die kommunale Selbstverwaltung hat klare Grenzen: Spätestens bei übergeordneten Regelungen – etwa im Bereich der Energiepolitik oder bei Staats- und Bundesgesetzen – endet der eigene Gestaltungsspielraum. Ein Gemeinderat kann politische Positionen formulieren, aber keine verbindlichen Entscheidungen in diesen Fragen treffen. Und das geht schcon bei der Staatstraße los.

Gerade deshalb kann man die Position respektieren, sie aber zugleich für nicht notwendig halten – weil ein Gemeinderat sich sinnvoller auf die Themen konzentrieren sollte, bei denen er tatsächlich Gestaltungsspielraum hat.
(Bearbeitet)
Demokratische Gemeinwesen/Gesellschaften entwickeln sich, wenn Bürger*innen ihre Meinung und Haltung offen kommunizieren. Verdruckstes Verhalten und Angst vor Konsequenzen ist ein Kennzeichen von Bürger*innen, die unter Autokratie und Diktatur leben und leiden.

An Ostern 2026 wiederholte sich der Jahrestag des Bürgerwiderstands gegen die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf zum 40sten Mal, dies sollte uns Mahnung und Vorbild sein. Der Widerstand wurde damals von SPD-Landrat Schuierer angeführt. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Bundestag mit großer Mehrheit, auch der konservativen Parteien, den Atomausstieg bis 2022. 513 Abgeordnete stimmten dafür, 79 Abgeordnete dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Damit war der gesellschaftliche Konsens besiegelt.

Es ist also eher bedauerlich, dass es heute wieder eines Antrags zur Ablehnung des Neubaus von "kleinen modularen Reaktoren" und von möglichen (End-)Lagerstandorten in Tutzing und anderen Gemeinden bedarf.
Die Meldung der Tutzinger Grünen dürfte gegen Beschlüsse auf Bundes-und EU-Ebene kaum relevant sein. Höchstens... dass man auf den hiesigen Standort überhaupt erst aufmerksam wird. Insofern könnten die Beiträge von Herrn Gerd Vahsen sehr richtig sein.
Wenn Söder neue Atomkraft in Bayern ins Spiel bringt, ist es nur folgerichtig, dass Gemeinden dazu Position beziehen. Frühzeitige kommunale Klarheit ist keine reine Symbolpolitik, sondern sie ist Teil einer verantwortlichen Selbstverwaltung.

Die Abstimmung über diesen Antrag wird die Haltung der rechtskonservativen Mehrheit im Gemeinderat zu der so wichtigen Energiefrage offenlegen. Die Bürger werden daran ablesen können, ob die frühere Zustimmung zu Klimaneutralität und Wärmeplanung Ausdruck echter energiepolitischer Überzeugung war oder ob die nur so lange gilt, wie daraus politisch keine unbequemen Folgen erwachsen.
Ich bin ja grundsätzlich auch dafür dass eine Gemeinde frühzeitig handelt.

Aber Energiepolitik im engeren Sinne – insbesondere Kernenergie, Genehmigungen, Sicherheitsrecht – liegt beim Bund und auf europäischer Ebene. Wenn solche übergeordneten Regelungen greifen, haben kommunale Beschlüsse oder Bauleitplanung nur sehr begrenzten Einfluss. Anders gesagt: Ob eine Gemeinde „keine Flächen vorsieht“, ist rechtlich nachrangig, wenn höherrangiges Recht etwas anderes ermöglicht oder vorgibt. Auch Ausschlüsse von Beteiligungen sind rechtlich sehr fragwürdig.

Damit bleibt der Antrag vor allem ein politisches Signal. Nach dem Motto. Hallo, wir Grüne sind auch noch da. Das kann man machen – nur sollte man es dann auch so benennen. Als verbindliche Steuerung taugt es nicht.
(Bearbeitet)
Der Antrag ist weder aus der Luft gegriffen noch bloße Symbolpolitik. Er ist eine nachvollziehbare Reaktion darauf, dass Markus Söder die Debatte über neue Atomkraft und SMR bewusst wieder aufmacht. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die fossilen Grundlagen der unionsgeprägten Energiepolitik unter unseren Augen zerbröseln, während die erneuerbaren Energien weltweit (mit Zubauraten für regenerative Kraftwerke von weit über 90 Prozent) längst ihren Siegeszug antreten.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, wenn eine Gemeinde früh deutlich macht, welchen Weg sie gehen will. Im Fall von Tutzing also erneuerbar, bürgernah, bezahlbar und ohne neue atomare Risiken. Der Gemeinderat entscheidet damit nicht über die Atompolitik des Bundes, aber sehr wohl darüber, welche energiepolitische Richtung vor Ort politisch gewollt ist und welche nicht.

Söders Atomoffensive wirkt vor diesem Hintergrund wie eine Scheindebatte. Statt die Energiewende endlich mit der nötigen Entschlossenheit voranzutreiben, wird eine der Vergangenheit entlehnte, technisch wie rechtlich hochproblematische und schlussendlich viel zu teure Option aufgerufen. Offenkundig auch mit dem Ziel, von den gravierenden Versäumnissen der bayerischen Energiepolitik abzulenken.
Das ist nur zum Teil richtig. Hier werden, wie bei der Telekommunikation auch, Bundesgesetze berührt, die die Gemeinde nicht umgehen kann. Fragen der Kernenergie sind ausschließlich durch Bundesrecht geregelt – dieses hat Vorrang. Eine Gemeinde kann hierzu keine verbindlichen Gegenpositionen beschließen. Genauso wenig wie sie 5G verbieten kann.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Relevanz: Es gibt aktuell weder konkrete Planungen noch realistische Szenarien für kerntechnische Anlagen auf Gemeindegebiet. Der Antrag adressiert somit kein konkretes Problem, sondern erzeugt symbolisch eine Abgrenzung ohne operative Konsequenz. Und sinnlose Beschäftigung des Gemeinderates für eigene politische Zwecke.
(Bearbeitet)
Gemeinden sind im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 BV für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig ist, insbesondere für:

• die kommunale Wärme- und Energieplanung
• die Bauleitplanung
• die energetische Ausrichtung gemeindlicher Liegenschaften und Beschaffungen

Die "kleinen modularen Kernreaktoren" (SMR) müssen, nachdem sich Politiker für ihre Errichtung in Deutschland, zuvorderst aber auch in Bayern, ausgesprochen haben, irgendwo gebaut werden. Mit einem Beschluss, der ausschließt, SMR auf Tutzinger Gemeindegebiet zu errichten (und auch Lagerstätten für radioaktiven Abfall auszuschließen) käme die Gemeinde ihrer Zuständigkeit nach.

Sie würde die Beschlüsse, die die Gemeinde zu "Tutzing Klimaneutral 2035" gefasst hat, unterstreichen. Gleichzeitig würde die Gemeinde signalisieren, den Weg zu erneuerbaren Energien mit Bürgerbeteiligung konsequent weiterzugehen.
Ich hoffe die Tutzinger Grünen erklären uns schlichten Bürgern noch, was genau sie sich dabei in der Tiefe & Breite gedacht haben? Selbsterklärend ist dieser dreiteilige Antrag jedenfalls nicht.

So hatte ich wohl ganz ähnliche Gedanken & spontane Fragen, wie Herr Vahsen, als ich das las; beispielsweise bzgl. P2 + P3:
-> Hoppla, hat Tutzing plötzlich doch ein paar Milliönchen über, um sie in kerntechnischen Anlagen & Projekten zu investieren?
-> Hat gar jemand bereits Pläne auf Tutzinger Gemeidegebiet ein Mini-AKW oder ein Endlager zu betreiben? (Da bin aber heftig erschrocken.)

Einzig Teil 1 kann ich ernsthaft nachvollziehen - "Die Energie- und Klimastrategie wird weiterhin konsequent auf erneuerbare Energien, Effizienz und Speichertechnologien ausgerichtet."
Diesen Punkt unterstütze ich jederzeit, unter der Voraussetzung, dass man dabei auf die sozial Schwächeren entsprechend Rücksicht nimmt; sie unterstützend mitnimmt, statt sie einfach über die Preise abzuhängen, wenn sie nicht Schritt halten können.

Energiewende ... ja selbstverständlich, was denn sonst !
Aber immer bezahlbar + sozial verträglich gestalten auch für ärmere Tutzinger und auch für die Tutzinger Wirtschaft.
(Bearbeitet)
Das ist grüne Symbolpolitik ohne rechtliche Substanz – so folgenlos wie der frühere 5G-Beschluss, mit dem man ebenfalls Zuständigkeiten simulierte, die die Gemeinde gar nicht hat.
(Bearbeitet)