Beim vorgesehenen Tutzinger Bürgersolarkraftwerk gibt es Verzögerungen. Die Gemeinde Tutzing hat die Bearbeitung des im Juni beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 110 „Bürgersolarkraftwerk am Oberen Hirschberg“ durch die Rathaus-Verwaltung für mehrere Wochen ausgesetzt, nachdem es Probleme hinsichtlich des Einspeisepunkts gab.
Die Weiterführung des Projekts sei zeitweise ungewiss gewesen, erklärte die Rathaus-Verwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Zu klären ist nach ihren Angaben im weiteren Verfahren der Geltungsbereich. Eine Rolle spielen nach diesen Angaben die Topografie und die Größe der Anlage auf der Grundlage der Kapazität und der Einspeisemöglichkeiten.
Besprechungen mit dem Energieversorger hatten ergeben, dass die Anlage anders als ursprünglich beabsichtigt nun nicht eine Fläche von etwa 20 Hektar (für 20 Megawatt), sondern nur eine Fläche von etwa fünf Hektar (für 4,5 Megawatt) umfasst – mit einer Option auf eine spätere Erweiterung auf 20 Hektar. Dr. Ernst Lindl (CSU) regte aus Effizienzgründen eine sofortige Einbeziehung der größeren Fläche von 20 Hektar in das Verfahren an- Bauamtleiter Christian Wolfert hält aber eine Aufteilung in zwei Bereiche für sinnvoller, weil Fristen zu beachten seien und unter Umständen Probleme aus dem größeren Abschnitt die Bearbeitung der ersten fünf Hektar behindern könnten.
Plädoyer für Verhandlungen mit Pähl
Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste) drängte auf Verhandlungen mit der Nachbargemeinde Pähl, um in einer interkommunalen Zusammenarbeit die Einspeisung einer höheren Menge und damit eine größere Anlage zu ermöglichen. „Ich bin enttäuscht“, sagte er, „dass wir so eine Fläche haben, wo man technisch so wenig machen kann.“ Bei einer 20-Megawatt-Anlage wäre die Einspeisung nur weiter entfernt auf Pähler Gebiet möglich. Nach früheren Angaben gilt dies aber nur bei einer noch größeren Anlage – mit 30 oder 40 Megawatt – als wirtschaftlich. Bisherige Vorgespräche mit der Gemeinde Pähl sind aber - auch wegen des dortigen Bürgermeisterwechsels – recht vage geblieben.
Aus diesen Gründen verfolgt die Gemeinde Tutzing nun zunächst den Plan einer kleineren Anlage mit nur fünf Hektar Fläche. Um ein geeignetes Planungsbüro für einen so speziellen Bebauungsplan zu finden, gab es nach Angaben in der Sitzung Anfragen bei drei Büros und eine Ausschreibung. Deren Ergebnis führte zu dem in Starnberg ansässigen Büro Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH. Dieses Büro verfüge über Erfahrungen in Bezug auf Solaranlagen, berichtete die Gemeindeverwaltung.
Parallel dazu hat die Wirtschaftskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein einen ersten städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme ausgearbeitet. Er regelt nach den Angaben in der Sitzung die Planungsleistungen, die anwaltliche Beratung, Gutachten und anderes, zudem enthält er den Hinweis auf weitere Verträge. Dieser Vertrag ist nach Angaben der Gemeinde noch nicht unterschrieben, befindet sich jedoch in der Schlussversion.
Beginn des Bebauungsplanentwurfs erst nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags
Erst nach der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags soll das durch die Ausschreibung ermittelte Planungsbüro beauftragt werden, das auch erst dann mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beginnen kann. Die noch zu klärenden Aspekte sollen mit ihm, dem Gemeinderat und dem Bauwerber abgestimmt werden. Der Bebauungsplanentwurf soll, wenn er fertig ist, dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über die Billigung vorgelegt werden.
Im weiteren Verfahren müssen dann für den vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Durchführungsvereinbarung und ein Vorhaben- und Erschließungsplan gefertigt werden. Für die Ausarbeitung dieser Verträge schlägt die Gemeindeverwaltung die Begleitung durch ein zu bildendes Gemeinderatsgremium vor. Geklärt werden sollen dabei wichtige Fragen in Bezug auf den Vertragspartner Energiegenossenschaft Fünfseenland, die Einbindung der Einheimischen, die Durchführungspflicht, Regelungen für etwaige Rückbauten und Kostenabsicherungen, die Energieversorgung, die zeitliche Bindung und mehr. Auf Anregung von Behrens-Ramberg und den Grünen soll im zweiten städtebaulichen Vertrag auch festgelegt werden, dass die Projektgesellschaft für die Anlage in Tutzing ansässig sein soll, damit die Gemeinde die Gewerbesteuer einziehen kann.
Tiefengeothermie und Windenergie
Christine Nimbach (fraktionslos) weitete die Thematik aus: Nach ihrer Meinung sollte auch die Tiefengeothermie in die Überlegungen einbezogen werden. Sie verwies auf Diskussionen über Geothermie in Tutzing vor mehr als 15 Jahren. Geothermie sei nicht nur dann verfügbar, wenn die Sonne scheint, argumentierte sie und fügte hinzu: „Für eine komplette Energie wäre es für uns wichtig, nicht nur auf Photovoltaik zu setzen.“
Dabei verwies sie auf ein Geothermie-Projekt, das ein Konsortium mit der Asto-Gruppe und anderen Partnern auf Kraillinger Gebiet am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für die Belieferung der Gemeinden Gilching, Weßling und Gauting mit Nahwärme verfolgt, das allerdings aktuell von der Aussetzung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze brtroffen ist.
Tutzings Bürgermeisterin Marlene Greinwald sagte, Tiefengeothermie sei sehr teuer, und es sei wichtig, dass sich so ein Projekt in der Nähe von Wohn- und Gewerbegebieten befinde, Generell sei aber keine Energieform ausgeschlossen. Dabei erwähnte sie auch ausdrücklich die Windenergie. Für sie sollen in der Region München nach Voruntersuchungen des Regionalen Planungsverbands verteilt über alle Landkreise 22 Flächen ausgewiesen werden. Von einer auf Tutzinger Gebiet geplanten Windenergie-Anlage ist aber bisher nichts bekannt.
Kommentar hinzufügen
Kommentare