Gelegentlich schickt die Sonne schon ihre Strahlen auf die Wiesen zwischen Tutzing und Kerschlach - ganz so, als könne sie eine dort vorgesehene große Photovoltaikanlage kaum erwarten. Nahe der Bundesstraße 2 soll ein so genannter Bürgersolarpark entstehen. Die Flächen dafür will die Familie von L’Estocq per Verpachtung zur Verfügung stellen, wie sie gegenüber dem „Starnberger Merkur“ bestätigt hat.
Beteiligung mit relativ geringen Beträgen
Ein Bürgersolarpark soll auch Privatpersonen eine Beteiligung an einer Solaranlage mit einem relativ geringen Betrag ermöglichen. Es gibt Anlagen mit Beteiligungen von nur 50 Euro. Meist sind aber Mindesteinagen von 500 Euro üblich.
Wenn durch den Betrieb der Anlage ein Ertrag erzielt wird, dann können die Anteilseigner mit finanziellen Ausschüttungen rechnen. Deren Höhe ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig, von den für die Anlage erforderlichen Verwaltungsaufwendungen bis zur erzielten Leistung.
Inzwischen gibt es zahlreiche solche Bürgersolaranlagen, an denen sich auch andere beteiligen, so Kommunen, Unternehmen und verschiedenene Finanziers, so etwa Fonds, die ihren Anlegern feste Verzinsungen versprechen, um die Risiken schwankender Finanzausschüttungen zu reduzieren.
Die Gespräche über eine denkbare Nutzung der Flächen bei Kerschlach für einen Solarpark kamen offenbar durch Bemühungen von Mitgliedern der Initiative „Tutzing klimaneutral 2035“ zustande. Nach deren Angaben im Gemeinderat soll nach dem Zeitungsbericht die Energiegenossenschaft Fünfseenland bei der Anlage eine wichtige Rolle übernehmen und hierfür eine Projektgesellschaft gründen.
Die größte Solaranlage im Landkreis Starnberg
Die Anlage soll nach den bisher bekannten Plänen bis zu 20 Hektar groß werden. Damit soll es sich nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" um die größte Anlage im Landkreis Starnberg handeln. Die Kosten werden auf rund 20 Millionen Euro geschätzt. Mit Energie aus diesem Solarpark soll etwa zwei Drittel des Tutzinger Strombedarfs gedeckt werden können.
Ein Bebauungsplan soll nun die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Anlage schaffen. Das gilt auch als Voraussetzung für Aktivitäten des regionalen Netzbetreibers Bayernwerk AG.
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