Wasser aus dem Starnberger See soll als Wärmequelle genutzt werden. Ein solches Vorhaben stößt in der Gemeinde Tutzing auf großes Interesse. Tutzing wäre mit so einem Projekt auf diesem Gebiet einer der Vorreiter in Deutschland.
Bei einem Bericht über die aktuellen Arbeiten der Initiative „Tutzing klimaneutral 2035“ am Dienstag im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat das Thema „Nutzung von Seewärme“ eine wichtige Rolle gespielt. Marco Lorenz, Mitgründer der Initiative, stellte die Idee vor. Außerdem berichtete er über den nahe der Bundesstraße 2 geplanten Bürgersolarpark.
Der Ausschuss beschloss die Bildung eines Arbeitskreises für die weitere Arbeit am Thema Klimaneutralität. Bei den Arbeiten für ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) in Tutzing werde es ein Schwerpunktthema „Energie und Nachhaltigkeit“ geben, kündigte Bürgermeisterin Marlene Greinwald an. Eine Mitarbeiterin der Gemeinde erwähnte verschiedene Schritte, die Tutzing auf dem Weg zur Klimaneutralität bereits unternommen habe, von der Mitgliedschaft im Energieeffizienznetzwerk Oberland über die Sanierung von Liegenschaften, die Umstellung auf LED-Beleuchtung und Elektromobilität bis zu einem Förderantrag für die kommunale Wärmeplanung.
Quartiere an der Bahnhofstraße und der Oskar-Schüler-Straße gelten als geeignet
Große Wasserkörper werden in Fachkreisen als gigantische Wärmespeicher bezeichnet. So genannte „Seewärmepumpen“ können zur Deckung des Wärmebedarfs genutzt werden – in Siedlungen ebenso wie in Industrieanlagen.
„Zwei Rohre laufen in den See“, berichtete Lorenz. In einer bestimmten Tiefe, wo die Temperatur übers Jahr recht konstant bei vier bis acht Grad ist, soll Wasser entnommen werden und dann durch einen Wärmetauscher laufen, wo es abgekühlt wird. Die entzogene Wärme soll ins Heizungsnetz übertragen, das um zwei bis drei Grad abgekühlte Seewasser wieder in den See zurückgeleitet werden. Nach Angaben von Befürwortern eines solchen Verfahrens wird die dabei eingesetzte elektrische Energie für die Pumpen durch die Wärmegewinnung um rund das Dreifache übertroffen. So werde aus der Wärmepumpe ein wirtschaftliches Kraftwerk. Als Voraussetzung gilt dabei, dass der eingesetzte Strom klimaneutral aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird.
In Tutzing sei die Nutzung von 2000 Kubikmeter Seewasser stündlich in einer Quartierzentrale über eine Wärmepumpe vorstellbar, sagte Lorenz. Man müsse aber zunächst große Verbraucher dafür gewinnen. Die Gebiete an der Bahnhofstraße und an der Oskar-Schüler-Straße erscheinen Lorenz hierfür geeignet. Für den See und den Fischbestand sei eine gewisse Kühlung des Seewassers eher positiv, meinte Lorenz auf Fragen. Er sprach sich auch für Verlegung von Leerrohren für diesen Zweck bei der Sanierung der Tutzinger Hauptstraße aus.
Unterstützung aus dem Umweltministerium
In Deutschland wird Seewasser bisher kaum als Wärmequelle genutzt, es gibt aber Pläne. In Cottbus ist das größte Projekt dieser Art in einem künstlichen See vorgesehen, der durch Flutung des ehemaligen Tagebaus entsteht. In der Schweiz sind solche Anlagen mit Wärmepumpen schon seit vielen Jahren in Betrieb, so am Bodensee, am Genfer See und am Zürichsee. Lorenz verwies auf Studien über positive Ergebnisse am Bodensee. Bei der Recherche hierzu findet man Verweise auf Untersuchungen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee. Nach deren Ergebnissen kann der Bodensee nachhaltig, ohne das Ökosystem zu schädigen, große Wärmemengen bereitstellen. Der Starnberger See sei kleiner, aber vergleichbar, sagte Lorenz. Allerdings gibt es bei solchen Projekten hier zu Lande noch wasserrechtliche Probleme. Prof. Martin Grambow, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft und Bodenschutz im bayerischen Umweltministerium, habe die Tutzinger aber ermutigt, so ein Projekt in Angriff zu nehmen, sagte Lorenz.
Tutzinger Bürgersolarpark soll eine Anlage mit fünf statt 20 Megawatt werden
Der Bürgersolarpark nahe der Abzweigung nach Kerschlach von der Bundesstraße 2 soll eine Anlage mit fünf Megawatt werden, obwohl auch eine Anlage mit 20 Megawatt zur Debatte stand. Grund: Nach Angaben des Netzbetreibers Bayernwerk steht in der Nähe nur ein Anschlusspunkt der Netzeinspeisung für eine Fünf-Megawatt-Anlage zur Verfügung.
Bei einer 20-Megawatt-Anlage wäre die Einspeisung nur weiter entfernt auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Pähl möglich. Dies gilt aber nur bei einer noch größeren Anlage – mit 30 oder 40 Megawatt – als wirtschaftlich. Um eine solche Größenordnung zu erreichen, hält Lorenz eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pähl für denkbar. Bisher mit ihr geführte Vorgespräche seien aber noch sehr vage, auch wegen des dortigen Bürgermeisterwechsels. Deshalb ist die Entscheidung in Tutzing zunächst für eine Fünf-Megawatt-Anlage gefallen, wie Lorenz sagte.
Businessplan noch nicht fertig
Die Möglichkeit finanzieller Bürgerbeteiligungen ist vorgesehen, doch soweit soll es erst Ende nächsten Jahres sein. Einen Businessplan für die Anlage gebe es in Ansätzen, sagte Lorenz auf entsprechende Fragen, doch er sei noch nicht fertig. Das führte zu kritischen Bemerkungen mehrerer Ausschussmitglieder. Für Bürgerbeteiligungen sei der Businessplan erforderlich, mahnte Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste). Eher Ende 2024 werde man Beteiligungen einsammeln können, erwiderte Lorenz, und bis dahin werde der Businessplan fertig sein. "Das finde ich schwammig", kommentierte Barbara Doll (UWG Traubing): "Wir brauchen einen Businessplan, wenn wir ein Geschäft abschließen - nicht später." Aufgrund dieser Diskussionen und weiterer Kommentare auf vorOrt.news (siehe unten) hat Lorenz inzwischen klargestellt, seine Angaben, es sei noch nicht alles fertig, hätten sich auf die erforderlichen finanziellen Projektdetails für den so genannten Prospekt im Wertpapierhandel bezogen. Es gebe aber natürlich einen vollständigen Businessplan bei der Energiegenossenschaft Fünfseenland (EGF). Bürgersolarkraftwerk: Es geht um den Wertpapierhandel
Für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind laut Lorenz drei Angebote mit sehr unterschiedlichen Preisen eingegangen – zwischen 30 000 Euro und fast 100 000 Euro. Die Entscheidung sei bereits gefallen, die Gemeinde werde den Auftrag demnächst vergeben. Bei einer Informationsveranstaltung am 14. Dezember soll es weitere Auskünfte zum Bürgersolarpark geben. Tutzinger Bürgersolarpark Bürgermeisterin Greinwald sagte, dass man auch die mit dem Projekt befasste Energiegenossenschaft Fünfseenland noch um einen Vortrag über das Vorhaben einladen könne.
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Kommentare
Mitglieder des Gemeinderates dürfen natürlich bei öffentlichen Sitzungen weiter im Raum bleiben, wenn sie nicht mehr an Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen! Sonst dürften auch andere betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht im Raum bleiben.
Eine gegebenenfalls erforderliche weitere Prüfung (ergänzend zur zuvor erfolgten Prüfung) der berechtigten Teilnahme an einer Beratung und Beschlussfassung obliegt der Rechtsaufsicht!
Thema Abstimmungsverhalten:
Die Mitglieder des Gemeinderates sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet, wenn sie abstimmen! Es gibt auch keine Zustimmung oder Ablehnung unter bestimmten Bedingungen.
Die Rahmenbedingungen des Beschlusses werden im Beschlusstext VOR einer Abstimmung festgelegt.
Daher halte ich die Formulierung (hier sinngemäß) "... hat über sein Gemeinderatsmitglied ... abgestimmt) für unpassend. Das Gemeinderatsmitglied hat abgestimmt. Die Partei/Bürgergruppe o. ä. mag das vorab mit ihm/ihr beraten oder sogar vereinbart haben, aber verpflichtend ist das nicht. Schließlich können sich in den Sitzungen andere Rahmenbedingungen ergeben, die zu anderem Verhalten führen. Das Ratsmitglied ist ja auch nicht 'ferngesteuert', sondern handelt eigenständig.
Thema Beteiligung am Forum vorort.news:
Warum wohl schreiben hier nur selten Mitglieder des Gemeinderates?
Da möge sich jede/r die eigene Meinung bilden - ich kann die Zurückhaltung jedenfalls gut verstehen.
Wer meint alles besser machen oder besser entscheiden zu können, möge 2026 kandidieren und sich wählen lassen.
WANN IST EIN GEMEINDERATSMITGLIED BEFANGEN?
Befangenheit liegt vor, wenn sich ein Gemeinderatsmitglied möglicherweise von privaten Motiven beeinflussen lassen könnte.
Das ist gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO der Fall,
wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
WAS IST DIE RECHTSFOLGE EINER BEFANGENHEIT?
Ein befangenes Gemeinderatsmitglied darf sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung über das Thema beteiligen.
Ob das befangene Mitglied weiter an der Sitzung teilnehmen darf, ist zumindest strittig. Es ist allerdings üblich, dass befangene Mitglieder den Sitzungssaal verlassen.
Primärquelle:
https://bayerisches-kommunalrecht.de/kommunale-organe/gemeinderat/#Wann_ist_ein_Gemeinderatsmitglied_befangen
Distanz zum Volk
Und nichts gegen Transparenz, aber einzelne Mitglieder des Gemeinderats müssen sich hier doch nicht für ihr Abstimmungsverhalten rechtfertigen. Und private Dinge (wer wo arbeitet / beteiligt ist etc.), die vielleicht im Gemeinderat eine Rolle spielen, müssen hier auch nicht öffentlich gemacht und diskutiert werden. Das gilt auch, wenn sich diese Mitglieder hier freiwillig melden, um über die Arbeit des Gemeinderats zu berichten.
ich habe an einem konkreten Punkt unprofessionelles Vorgehen kritisiert. Und zwar, dass dem Gemeinderat nicht klar ist, wer der rechtsverbindliche Bauwerber ist, die Gemeinde trotzdem aber schon „demnächst“ kostenintensive Aufträge vergeben soll. Ferner habe ich gefordert, dass der Gemeinderat neben anderen Inhalten in diesem Fall auch Wirtschaftlichkeitsfragen stellen können sollte. Daraufhin hat sich Dr. Marco Lorenz in den vorOrt.news geäußert, dass die EGF für die Planungskosten in Vorleistung gehen wird und zugesichert, dass der Gemeinderat Einsicht in den Businessplan erhält. Das ist in dankenswerter Weise ein korrekt sachlicher Umgang mit dem Anliegen eines ehrenamtlichen Vorstandsmitglieds eines Bürgervereins, der sich um größtmögliche Transparenz in einem wichtigen Vorhaben mit Tutzinger Bürgerbeteiligung bemüht. Mein Dank dafür an Dr. Marco Lorenz von der Bürgerinitiative TKN35.
Sie, Herr Pfitzner, haben sich hier als Ratsmitglied und vom Volk gewähltes Kontrollorgan von sich aus zu Wort gemeldet. Anstatt aber mein Anliegen inhaltlich und sachbezogen zu klären, haben Sie es schon im ersten Satz auf mich persönlich bezogen. Das ist keine gute und, wie die Länge des „Chats“ zeigt, ineffiziente und zeitraubende Vorgehensweise.
Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verbundenheit mit der EGF und des daraus unvermeidlich resultierenden persönlichen Interessenkonflikts, darf ich Sie informieren, dass unser Bürgerverein es als unangemessen ansieht, dass Sie als Ratsmitglied ihr Diskussions- und Stimmrecht bei diesem wirtschaftlichen Projekt wahrnehmen. Ihr Nebenbeschäftigungsverhältnis mit der EGF verpflichtet Sie hier in besonderer Weise zur Transparenz und Neutralität.
Unabhängig von möglichen juristischen Auslegungen oder Spitzfindigkeiten gilt: Nicht alles was erlaubt ist (hier: sein soll), ist auch richtig.
zu meinem möglichen Interessenkonflikt:
Ich habe die Verwaltung vor besagter Gemeinderatssitzung darüber informiert, dass ich in Teilzeit bei der Energiegenossenschaft arbeite und nachgefragr, ob ich zu diesem Punkt abstimmen darf. Die Gemeinde hat das juristisch prüfen lassen und mir mitgeteilt, dass nicht befangen bin, da die Energiegenossenschaft nicht Eigentümerin des Grundstücks ist, auf der die Anlage erbaut werden soll. Welche privatrechtlichen Verträge der Eigentümer geschlossen hat, ist für die Entscheidung des Gemeinderates zur Aufstellung des Bebauungsplanes nicht relevant.
Ich kann an diesem Punkt, "Aufstellung eines Bebauungsplanes", auch noch nicht erkennen, wo die Sorgfaltspflicht des Gemeinderates bezüglich eines angedachten "Bürgersolarparks" schon greifen soll.
Eine belastbare Kalkulation können sie übrigens erst vorlegen, wenn Sie verbindlich wissen, an welchem Punkt sie wieviel Strom einspeisen können. Eine verbindliche Aussage des Netzbetreibers erhalten sie aber erst, wenn das Bebaungsplanverfahren von der Gemeinde offiziell eingeleitet worden ist.
Als Demokrat finde ich es natürlich sehr gut, wenn über Projekte öffentlich, auch kontrovers, diskutiert wird. Zerredet wird ein Projekt allerdings, wenn den handelnden Personen und Gremien Unprofessionalität oder unlauteres Handeln vorgeworfen wird und Behauptungen aufgestellt werden, die so nicht richtig sind. Ich habe in einer meiner früheren Stellungnahmen zu diesem Artikel das schon mal ausgeführt.
richtig, bei einem Bürgerbeteiligungsmodell sollte der Bauwerber auch Fragen des Gemeinderats zu wirtschaftlichen Inhalten beantworten müssen. Ich las jetzt aber in der Presse, dass Dr. Marco Lorenz dem Gemeinderat die Einsicht in den Geschäftsplan zugesichert hat. Dies ist doch eine sehr gute Lösung und damit diese Kritik vom Tisch.
Ihrem Verständnis von Demokratie kann ich nicht folgen. Wenn über etwas geredet wird, bedeutet dies für Sie, dass es automatisch zerredet wird. Diese Auffassung finde ich für einen vom Volk gewählten Vertreter, der Sie als Gemeinderat sind, irritierend. Sie verlassen also wieder die Sachebene und richten sich gegen mich persönlich.
Mit Ihrer Auslegung bei „die andere Alternative“ wollen Sie mir Worte in den Mund legen. Ich hatte klar formuliert, dass dem Gemeinderat vom Bauwerber regelmäßig kein unternehmerischer Businessplan vorgelegt werden muss. In diesem Fall der Bürgerbeteiligung aber schon (Sorgfaltspflicht). Die Einsicht in den Businessplan ist die Alternative. Also wieder: Sie verlassen die sachliche Ebene und werden persönlich.
In der Klarstellung Ihrer Rolle gehen Sie nicht auf ihre persönliche wirtschaftliche Verbundenheit mit der EGF ein. Warum? Sind Sie sich Ihres Interessenkonfliktes in diesem konkreten Fall nicht bewusst?
Bitte konkretisieren Sie, welche unwahre Behauptung ich Ihrer Meinung nach aufgestellt haben sollte.
natürlich, es gibt keine Zustimmung unter Bedingungen. Herr Dr. Behrens-Ramberg hat dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan zugestimmt. In seiner Mitschrift dokumentiert er jedoch, den Verlauf, wie es zu seiner Zustimmung gekommen ist: „Bauamtsleiter Christian Wolfert, versicherte, dass die inhaltlichen Fragen alle noch behandelt würden. Auf Basis dieser Aussage habe ich dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt.“ Das ist unter „nicht gebilligt“ zu verstehen - also nicht im juristischen Sinne. Hier zum Nachlesen: https://www.tutzinger-liste.de/blog/gr-offene-fragen-beim-buergersolarkraftwerk/
könnten Sie mir bitte ihren folgenden Satz kurz erläutern:
"Der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. hat über sein Gemeinderatsmitglied dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt– eine Billigung war damit jedoch nicht verbunden."?
Es fällt mir etwas schwer, zu verstehen, warum "Ihr" Gemeinderatsmitglied einem Beschuss zugestimmt hat, obwohl er ihn offenbar nicht gebilligt hat. Hätte er ihn dann nicht eher ablehnen sollen? Eine Zustimmung unter Bedingungen (so verstehe ich Ihre weiteren Ausführungen nach dem o.g. Zitat) kennt die BayGO wohl eher nicht.
wenn ich Ihrer Argumentation folge, dann muss das Projekt sich Fragen stellen lassen, weil es ein "Bürgersolarpark" werden soll. Die andere Alternative wäre, dass der Grundstückseigentümer einfach sein eigenes Ding macht und die Bevölkerung nicht beteiligt. Die Vorgehensweise wäre ähnlich. Schade, wenn aufgrund der angedachten Bürgerbeteiligung dieses Projekt zerredet und in Mißkredit gebracht wird.
Um hier meine Rolle klar zu stellen, ich antworte hier als Gemeinderat (und Referent für Umwelt und Energie) der sich in Diskussion einschaltet, wenn der Gemeinderat für Entscheidungen kritisiert wird und dabei unwahre Behauptungen aufgestellt werden.#
Der Grundstückseigentümer ist Herr des Handels. Er möchte eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage errichten. Für die Realisierung eines Bürgerbeteiligungsmodells hat er sich an die Energie-Genossenschaft Fünfseenland gewandt, weil diese größtes Vertrauen beim Grundstückseigentümer genießt. Wenn nun die Energie-Genossenschaft Planungskosten für den Bebauungsplan übernimmt, dann kann dies eigentlich nur auf einer privatwirtschaftlichen Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und EGF beruhen. Welche Form diese hat, kann und will ich als Gemeinderat nicht spekulieren.
Ich verwahre mich und alle weiteren Mitglieder des Gemeinderates, der dem genannten Vorgehen EINSTIMMIG zugestimmt hat, gegen die Unterstellung, wir hätten hier unprofessionell gehandelt. Wir haben einfach dem Wunsch eines Bauwerbers entsprochen, der eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchte, einen Bebauungsplanes aufzustellen. Wie immer in diesen Verfahren, übernimmt der Bauwerber die Kosten. Dies war ein ganz normaler "Verwaltungsakt".
wir müssen hier so tief einsteigen, weil es sich nicht um eine "Freiflächen-Photovoltaikanlage", sondern einen „Bürgersolarpark“ handeln soll und viele Sachverhalte bei dieser Informationslage schwer zu durchblicken sind. Mir hilft dabei meine 30-jährige Erfahrung u.a. als Wirtschaftsprüferin Unterlagen, Informationen und mündliche Aussagen kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen.
Äußern Sie sich hier eigentlich in Ihrer Funktion als Gemeinderat oder als Teilzeitbeschäftigter der EGF (dort Zuständiger für PV und Mieterstrom) oder als aktives Mitglied von TKN35? Ich äußere mich als Vorstandsmitglied des Bürgervereins Tutzinger Liste e.V. und habe in meinem Kommentar kritisiert,
dass entgegen der üblichen Verwaltungspraxis die Aufstellung des Bebauungsplans nicht auf der Grundlage einer schriftlichen Bauvoranfrage des Bauwerbers, sondern lediglich einer mündlichen Präsentation der Bürgerinitiative TKN35 beschlossen wurde (https://www.tutzinger-liste.de/blog/gr-offene-fragen-beim-buergersolarkraftwerk/). Schon deshalb gibt es die erste Unklarheit: Wer ist eigentlich der Bauwerber, der durch Abschluss des Städtebaulichen Vertrags die die Planungskosten übernimmt? Diese einfache Frage können aber nicht einmal Sie, der in diesem Fall gleich drei Funktionen inne hat, richtig beantworten:
Sie sagen, dass der Grundeigentümer Franz von l’Estoque die Kosten des Bebauungsplans tragen wird ("Herr des Handelns ist der Grundstückseigentümer, der, wie bei jedem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Kosten dafür zu tragen hat..."). Dr. Marco Lorenz wird heute auf vorOrt.news hingegen so zitiert, dass die EGF mit allen entstehenden Kosten in Vorleistung gehe. Unter „Vorleistung“ verstehe ich, dass in der Folge diese Kosten sachgerecht an den Tutzinger Solarpark weiterbelastet werden. In der Dezember Ausgabe der TN steht es aber noch anders, und zwar, dass die EGF selbst die Planungskosten übernimmt. Für mich ist die Aussage von Dr. Lorenz am plausibelsten. Gäbe es aber eine konkrete schriftliche Bauvoranfrage eines Bauwerbers hätten auch Sie konkrete Informationen, wer eigentlich der Bauwerber ist.
Vor diesem Hintergrund kritisiere ich also, dass die Gemeinde „demnächst“ Planungskosten in beachtlicher Höhe beauftragen will, obwohl dem Gemeinderat noch nicht einmal bekannt ist, wer der Bauwerber ist, geschweige denn mit diesem ein Städtebaulicher Vertrag unterzeichnet wurde. Zum Vergleich verweise ich auf das Verfahren der PV Anlage Traubing aus 2016.
Schließlich kritisiere ich, dass selbst Vorhaben einfacher Bauwerber („Häuslebauer“) intensivere Diskussionen und kritischere Fragen im Gemeinderat auslösen, als dies beim Bauwerber für das Vorhaben „Bürgersolarpark Am Oberen Hirschberg“ mit einem Investitionsvolumen (bei Beschlussfassung) von 20 Millionen Euro der Fall war. Dabei ist es zumindest als unprofessionell zu bezeichnen, dass zwei maßgeblich am Projekt Beteiligte im Gemeinderat Rede- und Abstimmungsrecht haben. Anstatt, wie das in vergleichbaren Fällen üblich ist, an der Diskussion nicht teilzunehmen und sich des Stimmrechts zu enthalten. Das gilt für die Amtsbürgermeisterin als Mitglied des Lenkungsausschusses von TKN35 und für Sie als Ratsmitglied, der aufgrund seiner Tätigkeit für die EGF und auch als aktives Mitglied von TKN35 naturgemäß einen Interessenkonflikt hat.
Und natürlich muss dem Gemeinderat kein unternehmerischer Businessplan für ein Projekt vorgelegt werden. Bei diesem Projekt hat der Tutzinger Gemeinderat jedoch eine besondere Sorgfaltsplicht den Bürgern gegenüber, weil das Vorhaben eben als „Bürgersolarpark“ und nicht „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ vermarktet wird. Daher muss der Gemeinderat auch Wirtschaftlichkeitsfragen stellen dürfen. Die Bezeichnung „Bürgersolarpark“ ist strittig, da es sich um kein echtes Bürgermodell handelt. Denn sollten die Tutzinger die Investitionssumme nicht aufbringen (was bei 20 Millionen sicher der Fall wäre), sollen auch andere Investoren zugelassen werden. Auch sollte die Frage beantwortet werden, warum eine Genossenschaft und nicht die bei Bürgersolarparks weitaus üblichere Rechtsform der GmbH & Co. KG gewählt wird. Auch ist im Städtebaulichen Vertrag (wie in Traubing) sicherzustellen, dass 100% und nicht, wie von Ihnen argumentiert, lediglich 90% der Gewerbesteuer nach Tutzing kommen (Sitz der Tutzinger Projektgesellschaft in Tutzing).
Und ich kritisiere jetzt noch neu, dass Sie in dieser Diskussion die Sachebene verlassen und persönlich werden. Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass wichtige Fragen von öffentlichem Interesse sind und diese Plattform nicht als Bühne für persönliche Empfindlichkeiten geeignet ist.
Der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. hat über sein Gemeinderatsmitglied dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt– eine Billigung war damit jedoch nicht verbunden. Die Zustimmung war klar mit der Aussage verbunden, dass in der kommenden Sitzung des Gemeinderats eine Diskussion über die Inhalte des Solarparks stattfinden muss. Stattdessen ist nach wie vor unklar wer der rechtsverbindliche Bauwerber ist und trotzdem sollen „demnächst“ von der Gemeinde Aufträge vergeben werden. Das ist kein professionelles Vorgehen. In Ihrer Funktion als „Gemeinderat, EGF und TKN35“ sollten Sie also selbst größtes Interesse an Transparenz und einem unterzeichneten Städtebaulichen Vertrag haben – und zwar bevor die nächsten Schritte stattfinden. In diesem Sinne baue ich auf Ihr Verständnis meiner Kritik und wünsche Ihnen eine geruhsame Adventszeit.
ich habe Probleme mit Ihrer Argumentationsweise... insbesondere weil Sie hinter jedem Akt erst einmal irgendetwas unredliches vermuten. Darüber hinaus stellen Sie immer Behauptungen ohne genaue Sachkenntnis auf.
Wie läuft so ein Verfahren:
1. Sie behaupten, es gäbe keine schriftliche Bauvoranfrage. Woher wissen Sie das? Ohne eine Bauvoranfrage würde die Verwaltung gar nicht anfangen zu arbeiten. Der Grundstückseigentümer hat das Verfahren angestoßen. Also bitte, behaupten Sie soetwas nicht einfach. Darüber hinaus ist es hier, wie bei allen Bauangelegenheiten so, dass die Kosten des Verfahrens der Antragsteller übernimmt.
2. Der Aufstellung des Bebauungsplanes war nötig, um überhaupt vom Netzbetreiber eine Auskunft zu bekommen, wie hoch und wo eingespeist werden kann. Vorher bekommt man nur unverbindliche Auskünfte.
3. Bürgermeisterin und Gemeindrat war es klar, dass man wahrscheinlich derzeit nur eine kleinere Anlage anschließen kann. Man hat aber ganz bewusst die Entscheidung getroffen, für die ganze Fläche dem Bebauungsplan zu entwerfen, da
a) zu erwarten ist, dass die Netze weiter ausgebaut werden.
b) es u. U. in naher Zukunft auch wirtschaftliche Möglichkeiten zur Einspeisung einer höheren Strommenge geben könnte.
c) man Druck auf den Netzbetreiber ausübt, das Netz an dieser Stelle schneller auszubauen.
Viele Grüße
Bernd Pfitzner
Ich finde auch gut, dass Sie selbst bestätigen, dass die Aufstellung des Bebauungsplans bereits beschlossen wurde. Damit legen Sie offen, dass:
- der Beschluss vom 13.06. abweichend vom üblichen Vorgehen gefasst wurde - es fehlt die vorab ordnungsgemäß schriftlich eingereichte und bearbeitete Bauvoranfrage,
- den Bebauungsplan Nr. 110 „Bürgersolarkraftwerk am Oberen Hirschberg“ aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan zu ändern, lediglich auf einer ersten mündlichen Präsentation des Vorhabens vom 02.05. von Dr. Marco Lorenz von TKN35 fusste und
- Bürgermeisterin und Gemeinderat dem Hinweis von Branchenkennern keine Beachtung schenkten, die noch vor Beschlussfassung darauf hinwiesen, dass der Einspeisepunkt für eine Anlage dieser Größenordnung (20 ha, 20 Gigawattstunden/Jahr) in Raisting liegt und damit so derzeit gar nicht realisierbar ist.
Info für Interessierte
https://www.tutzinger-liste.de/blog/gr-offene-fragen-beim-buergersolarkraftwerk/
für die Fragen bin ich leider zu wenig Fachmann. Ich habe mir nur sagen lassen, dass die Temperaturschwankungen gering gehalten werden können. Vgl.: https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/heizen-und-kuehlen-mit-seewasser.html#a1e1-aid. Außerdem ist der Starnberger See der wasserreichste See Bayerns. Bevor so eine Anlage gebaut wird gibt es eine umfangreiche Umweltprüfung.
Ich finde das Konzept ja grundsätzlich auch höchst interessant. Nur möchte ich es eben vorab auch hinreichend verstehen, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.
Das verlinkte Image-Video der ewl (energie wasser luzern) ist da vielleicht ein guter Einstieg.
In der kalten Jahreszeit wird dem See Wärme entzogen zum Heizen und für Warmwasser. In der warmen Jahreszeit kann sich das umkehren, wodurch dem Seewasser Wärme aus Klimaanlagen oder anderen Kühlsystemen zugeführt wird. Die dafür geeignete Wasserschicht findet sich gem. Video in 30-40 Meter Wassertiefe.
Mehr Information kann ich aus dem Video aber leider nicht ableiten.
Nochmals meine Grundfragen an die Fachleute:
→ Welche Auswirkungen hat ein solcher Wärmetausch in 30-40 Metern auf den Starnberger See? Ökologisch? Tiere & Pflanzen? Wärmehaushalt im See? Im Sommerhalbjahr mehr Wärmezufuhr, im Winter umgekehrt?
→ Sind die angegebenen 2.000 m³ Wasseraustausch pro Std. eine Größe für den Dauerbetrieb, oder nur für seltene Spitzenbelastungen?
→ Wo liegt die Belastungsgrenze des Sees bei diesem Verfahren?
→ Am Starnberger See gibt es insgesamt 8 Gemeinden aus 3 verschiedenen Landkreisen mit jeweils eigenen Interessen. (Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau und Starnberg) Gibt es da eine übergeordnete Steuerung, die eine Überlastung des Ökosystems wirksam verhindern kann? Wenn's bei der 1. Gemeinde gut funktioniert, wird das andere Gemeinden zur Nachahmung anreizen.
@all: Ich will hier nicht den Spielverderber geben. Aber unter Nachhaltigkeit verstehe ich nicht die alte Methode - wir machen das jetzt einfach mal und schauen dann, welche Auswirkungen wir bekommen - sondern, dass man neue Konzepte vorab zuerst umfassend durchdenkt und auch kritisch gegenprüft.
Zuerst einmal zur Ökologie:
Wer sich einmal anschauen möchte, wie so etwas funktioniert, kann mal nach Luzern schauen:
https://youtu.be/BrNPTkQ_nwo?si=puypA07SHUqLM_LV
Der See wird nicht erwärmt sondern ihm wird Wärme entnommen. Dadurch kühlt sich der See in großer Tiefe minimal ab. Das ist sogar ein kleiner positiver Effekt, da sich der See durch unsere Klimakrise in den letzten Jahren sowieso erwärmt hat.
Zum Rechtlichen und Wirtschaftlichen:
Herr des Handelns ist der Grundstückseigentümer, der, wie bei jedem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Kosten dafür zu tragen hat, der auch privatwirtschaftlich die Energiegenossenschaft-Fünfseenland eG eingebunden hat. Diese hat schon diverse Bürgersolaranlagen im Landkreis umgesetzt.
Der Gemeinderat hat dem Aufstellen des Bebauungsplanes bereits einstimmig zugestimmt: https://buergerinfo-tutzing.digitalfabrix.de/to0050.asp?__ktonr=13423
Auch das Thema Gewerbesteuer hat sich mittlerweile grundlegend geändert:
Seit Juni 2021 gilt, dass 90 Prozent der zu zahlenden Gewerbesteuer an die Standortkommune der Freiflächen-PV-Anlagen bleiben. Dadurch bleiben deutlich mehr Gewerbesteuereinnahmen vor Ort.
Bleibt festzuhalten: Die Gemeinde geht nicht ins wirtschaftliche Riskio. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Planungskosten. Es stehen auch momentan keinerlei weitere Entscheidungen des Gemeinderates an.
Wenn's so funktioniert, wie dargestellt, wäre das super.
Doch ein paar Fragen hätte ich als fachlicher Laie zuvor:
→ Was bedeutet das für die Ökologie im See?
→ 2.000 m³ pro Stunde bedeuten 17.520.000 m³ im Jahr, die um jeweils 3 Grad erwärmt werden.
→ Der Starnberger See ist sehr tief; beim besonders sensiblen Tiefenwasser gibt es kaum Austausch, so dass wohl längst nicht alle der angegebenen 3 Mrd. m³ Seewasser für das Projekt zur Verfügung stehen?
→ Fauna & Flora des Starnberger Sees leiden (leider) bereits jetzt schon unter dem Anstieg der Wassertemperaturen (Klimawandel)?
→ Und wenn es die Tutzinger machen, dann wird man es anderen Seegemeinden kaum verbieten können, so dass es bei den 2.000 m³/Std. für Tutzing auf Dauer nicht bleiben wird?
Es gibt keinen öffentlichen Geschäftsplan.
Es gibt für die Gemeinde auch noch keine Zusage des Betreibers (oder anderer) zur Übernahme der Planungskosten.
Es gibt noch keine verbindliche Zusage des Betreibers die Gewerbesteuer Tutzing zuzuordnen.
Im Vergleich dazu, zeigt uns die PV Anlage "Traubing" , dass unter BM Rudolf Krug (Beschluss 2016) professionell wie „unter fremden Dritten“ gearbeitet wurde und die Gemeinde vor finanziellen Ausfällen geschützt war. Denn bei der PV Anlage Traubing konnte der Betreiber bis zur unterschriebenen Übernahmeverpflichtung der Planungskosten und seiner Erklärung, die Gewerbesteuer Tutzing zuzuordnen, nicht handeln (Abschluss Städtebaulicher Vertrag).
Unter BM Greinwald sollen "demnächst" Planungen (Kosten 30.000 – 100.000 Euro) von der Gemeinde beauftragt werden. Es gibt aber weder eine unterzeichnete Kostenübernahme, noch die schriftliche Verpflichtung der EGF, die ihren Sitz in Herrsching hat, die Gewerbesteuer aus dem "Bürgersolarpark" der Gemeinde Tutzing zuzuordnen.
Die EGF hat weder nennenswertes Eigenkapital noch Vermögen. Die EGF hatte bei der PV Anlage Traubing eine Kostenübernahme der Planungskosten abgelehnt. "Am Oberen Hirschberg" müsste daher wohl der Grundstückseigentümer die Kostenübernahme unterzeichnen. Zusätzlich wäre es für die Bürger wichtig, den Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der EGF über die Verpachtung der Fläche zu kennen.
Der Gemeinderat ist gefordert, seiner Kontrollfunktion nachzukommen. Eine "demnächst" Beauftragung durch die Gemeinde und damit Anfall von Planungskosten darf es ohne die vorherige schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme sowie Erklärung zur „Gewerbesteueransiedlung“ in Tutzing (also ein Städtebaulicher Vertrag) nicht geben. Grundsätzlich wäre der Gemeinderat gut beraten sich die Vorgehensweise der Gemeinde Gilching näher anzuschauen bzw. sich auch mal von von dort referieren zu lassen.
Und wichtig: In den verbleibenden zwei Monaten ihrer Amtszeit sollte BM Greinwald keine Vergaben mehr machen dürfen, die offenkundig nicht den Grundsätzen "wie unter fremden Dritten" genügen. Auch sollte es nächsten Donnerstag noch keinen Beschluss zur Wärmegewinnung aus dem See geben. So begrüßenswert das Projekt auch ist - es hat noch wesentlich mehr offene Fragen als der "Bürgersolarpark". Da der neue Amtsinhaber die Umsetzung eines solchen Beschlusses verantwortet und nicht Frau Marlene Greinwald, sollte der Gemeinderat hier seine Beschlussfassung nicht vor Februar treffen. Dies allein aus Gründen der Fairness.
Hintergrundinfo:
Zu Traubing aus 2016: https://www.tutzinger-liste.de/blog/05-10-mehr-strom-aus-der-sonne/