Energie
5.12.2023
Von vorOrt.news

Bürgersolarkraftwerk: Es geht um den Wertpapierhandel

Lorenz: Bei Entscheidung der Energiegenossenschaft ist von einem belastungsfähigen Businessplan auszugehen

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Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bitburger Land (Rheinland-Pfalz) © Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG

Wie steht es beim geplanten Tutzinger Bürgersolarkraftwerk mit einem Businessplan? Als Marco Lorenz von der Initiative „Tutzing klimaneutral 2035“ das Projekt kürzlich im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats vorstellte, lösten zurückhaltende Äußerungen von ihm zum Stand der Dinge kritische Anmerkungen aus. Daran schlossen sich auch Kommentare auf vorOrt.news an. Seewärme und Bürgersolarpark Aufgrund dieser Diskussionen stellt Lorenz nun klar, seine Angaben, es sei noch nicht alles fertig, hätten sich auf die erforderlichen finanziellen Projektdetails für den so genannten Prospekt im Wertpapierhandel bezogen. Es gebe aber natürlich einen vollständigen Businessplan bei der Energiegenossenschaft Fünfseenland (EGF).

Der Aufsichtsrat der EGF hätte dem mit etwa fünf Millionen Euro veranschlagten Vorhaben sonst mit Sicherheit nicht zugestimmt, betont Lorenz. Denn die EGF gehe mit allen entstehenden Kosten in Vorleistung. Lorenz verweist auf die Aufsichtsratsmitglieder der Energiegenossenschaft Thomas Vogl (Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg), Prof. Dr. Martin Dameris (DLR), Landrat Stefan Frey, Dr. Walter Kellner, Silke Mall (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates Stadtwerke Penzberg), Andreas Oberhofer (Geschäftsführer Verband Wohnen im Kreis Starnberg), Michael Padberg (Gründer von PTC Telecom), Christoph Rösch, Beatrice Scheitz und Manfred Walter (1. Bürgermeister Gilching). Man könne davon ausgehen, dass sich die Entscheidung dieser Verantwortlichen unter anderem auf einem belastungsfähigen Businessplan gründe: “Alles andere wäre unternehmerisch inakzeptabel und genossenschaftsrechtlich auch nicht legal.“

Im Gemeinderatsausschuss habe er nach seiner Erinnerung nur gesagt, dass der Businessplan nicht öffentlich sei, so Lorenz. Auf Nachfrage habe er ausgeführt, dass zum Zeitpunkt, an dem Tutzinger Bürgerinnen und Bürger zu Beteiligungen eingeladen werden - frühestens gegen Ende 2024 - die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Projektdetails selbstverständlich vorliegen würden. Diese Details für den Prospekt im Wertpapierhandel seien derzeit noch nicht fertig. Dafür gebe es im Moment noch nicht genügend konkret abgesicherte Zahlen.

Lorenz äußert sich irritiert über die Diskussion. Er wisse nicht, worauf sich der von verschiedenen Seiten immer wieder geäußerte Anspruch gründe, dass der Businessplan eines Unternehmens für ein Projekt öffentlich sein müsse. „Die einzig denkbare Erklärung dafür ist für mich, dass das auf der irrigen Ansicht fußt, die Gemeinde hätte bei dem Projekt irgendwelche finanziellen Anteile zu tragen“, erklärt er. In Wirklichkeit seien alle Kosten bei einem projektbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich vom Bauwerber zu tragen, auch wenn die Gemeinde Auftraggeber der Bebauungsplanerstellung sei. Rechtliche Voraussetzung dafür sei, dass zwischen Gemeinde und Bauwerber vor der Vergabe ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen sei. Dieser sei derzeit bei der Gemeinde in Arbeit.

Weitere Angaben zum geplantem Tutzinger Bürgersolarkraftwerk soll es bei einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am Donnerstag, 14. Dezember 2023 im Rathaus geben. Tutzinger Bürgersolarpark

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