Von vorOrt.news

Nachträgliche Genehmigung

Ohne Zustimmung vorgenommene Abgrabungen sollen im Nachhinein legalisiert werden

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Das Anwesen "Hüttenpeterhof" steht allein neben der Zufahrt zur Ilkahöhe © L.G.

Der „Hüttenpeterhof“ ist ein allein stehendes Gebäude neben der Zufahrt zur Ilkahöhe, unweit der Staatsstraße von Tutzing nach Diemendorf. An dem Gebäude sind vor einiger Zeit Abgrabungen vorgenommen worden. Nach einem aus dem Jahr 1998 stammenden Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen in diesem Bereich nur für Zwecke des Wegebaus im landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Bereich zulässig. Aus diesem Grund ist für Abgrabungen eine isolierte Befreiung von der betreffenden Festsetzung erforderlich.

Abgegraben worden ist aber ohne eine solche Befreiung. Dennoch soll diese Maßnahme nun nachträglich die Zustimmung der Baubehörde erhalten. Das hat das Landratsamt Starnberg bereits signalisiert, und auch der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat der Legalisierung im Nachhinein trotz deutlicher Kritik mehrerer seiner Mitglieder an der ungenehmigten Vorgehensweise zugestimmt.

Abgelehnt werden dagegen Umbaupläne für dieses Anwesen. Das Areal unweit der befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im planungsrechtlichen Außenbereich. Weiterer Bebauung in diesem Bereich setzt der Bebauungsplan allerdings enge Grenzen. Zwar gilt eine Ersatzbebauung durch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung als möglich, doch weitere Bauvorhaben sind nach den Festlegungen unzulässig. Vorgesehen waren ein Umbau des bestehenden Einfamilienhauses zu zwei Wohnungen und einer Ferienwohnung sowie der Anbau einer Wendeltreppe, eines Balkons und einer Dachterrasse. Das alles wurde unter Hinweis auf die Festlegungen des Bebauungsplans abgelehnt.

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Kommentare

Geld regiert die Welt. Sind erstmal Tatsachen geschafft, ist alles im Nachhinein genehmbar. Da frage ich mich wozu es Vorschriften gibt.