Bauplanung
25.9.2026
Von vorOrt.news

Plan für Wohnanlage Schönmoos deutlich verändert

Tiefgarage wandert nach Süden – Nachbarn können sich bald erneut äußern

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Drei mehrgeschossige Gebäude in der Nähe des Tutzinger Bahnhofs: Plan der künftigen Wohnanlage im Schönmoos, unweit der westlich (links) davon verlaufenden Bahngleise © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat am Dienstag den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ einstimmig gebilligt. Die wichtigsten Änderungen liegen unter der Erde: Die Keller unter den beiden nördlichen Häusern entfallen, die Tiefgarage wird unter dem südlichen Haus zusammengefasst. Das nördliche Gebäude rückt ein Stück nach Süden und wird um 50 Zentimeter höher gesetzt. Weil sich der Plan damit spürbar verändert hat, wird er erneut öffentlich ausgelegt, diesmal verkürzt auf 14 Tage.

Bauamtsleiter Christian Wolfert erinnerte an den bisherigen Verlauf. Die letzte öffentliche Auslegung habe im Dezember 2025 stattgefunden, also vor mehr als acht Monaten. Seitdem habe der Verband Wohnen umgeplant, vor allem aus finanziellen Gründen. Im März hatte der Verband nach Angaben der Gemeinde erklärt, die Baukosten seien so stark gestiegen, dass eine Realisierung der damaligen Planung kaum möglich sei. Im Juli wurde die Begründung konkreter: Der Geschäftsführer des Verbands nannte neben Finanzierungsrestriktionen den problematischen Baugrund. Wegen des Baugrunds, der Sicherung des Bahndamms und des Schichtenwassers solle nur noch das südliche Haus unterkellert werden. Der Ausschuss musste deshalb in einer Sitzung zweierlei erledigen: die Stellungnahmen aus der letzten Auslegung formell abwägen und den neuen Entwurf billigen.

Katrin Feuerstein, Stadtplanerin beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, stellte zunächst die Ergebnisse der Auslegung vor. Neun Stellungnahmen von Behörden und Versorgern mit Hinweisen seien eingegangen. Einige habe man lediglich zur Kenntnis genommen, andere hätten zu Klarstellungen geführt. Die untere Naturschutzbehörde gab einen artenschutzrechtlichen Hinweis, der in den Plan übernommen wurde. Das Kreisbauamt fragte unter anderem nach den Abstandsflächen und danach, warum kein Freistellungsverfahren möglich sei. Feuerstein erläuterte, es handle sich um einen einfachen Bebauungsplan. Art der Nutzung und Verkehrsflächen müssten hier nicht geregelt werden. Das Wasserwirtschaftsamt ist mit den Nachweisen für Starkregen bis hin zum hundertjährlichen Niederschlagsereignis einverstanden. Das für die Abfallwirtschaft zuständige Kommunalunternehmen Awista wies darauf hin, dass die Müllbehälter an der nächsten öffentlichen Straße bereitgestellt werden müssen. In der Begründung wurde zudem genauer ausgeführt, dass es sich um eine moderate Nachverdichtung im Innenbereich handle. Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden dort mit den früheren Bestandsgebäuden verglichen.

Das nördliche Haus rückt näher und steigt um einen halben Meter

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Eines der abgerissenen alten Gebäude an der Niederebersdorfer Straße © L.G.

Im zweiten Teil ging Feuerstein auf den neuen Planstand ein. Haus 1, das nördliche Gebäude in Richtung Bahnhof, wird innerhalb des Grundstücks nach Süden verschoben. Zu Haus 2 bleibt ein Abstand von 5,50 Metern. Außerdem wurde der Höhenbezugspunkt von Haus 1 angehoben, damit das Gebäude nicht so tief im Hang versinkt. Die Wand- und Firsthöhen selbst haben sich nach ihren Worten nicht verändert. Bei Haus 3 werden auf der Südostseite Abgrabungen zugelassen, weil das Gelände dort steil ansteigt.

Die Tiefgarage liegt künftig komplett unter Haus 3. Die Zufahrt wird vom Norden in den Süden verlegt und als eigenes Nebengebäude vor Haus 3 angeordnet. Da die nördliche Zufahrt entfällt, konnte der Bereich östlich von Haus 1 neu geordnet werden. Dort kommen einige oberirdische Stellplätze hinzu. Neu festgesetzt ist außerdem eine Nahwärmeversorgung im Süden des Areals. Mehrere Gutachten wurden überarbeitet: die schalltechnische Untersuchung, das Konzept zur Versickerung des Niederschlagswassers, der Überflutungsnachweis und die Schattenstudie.

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Unter der Erde Stellplätze und Kellerräume für die gesamte Anlage

Caroline Krug (ÖDP) wollte genauer wissen, was die geänderten Bezugspunkte für die tatsächliche Höhe des Gebäudes bedeuten. Der Verzicht auf die Keller unter den nördlichen Häusern sei ja vor allem baukostengetrieben. Es stelle sich daher die Frage, ob die Häuser aus Kostengründen nun wesentlich höher würden. Bürgermeister Ludwig Horn erklärte, ein fester Höhenbezugspunkt werde heute immer im Bebauungsplan festgesetzt. Das natürliche Gelände werde nämlich gern unterschiedlich ausgelegt. Bei Haus 1 liege der Bezugspunkt nun um einen halben Meter höher. Ursprünglich habe sich das nördliche Gebäude etwas in den ansteigenden Hang eingegraben. Alles unter der Erde sei für den Verband Wohnen aber extrem teuer, und mit der Verlegung der Tiefgarage habe man das Haus höher setzen können. Das sei weiterhin unkritisch, weil die Abstandsflächen eingehalten würden. Auf Nachfrage stellte Wolfert klar, dass sich die Höhenlage nur bei Haus 1 ändere.

Krug fragte außerdem, ob die Tiefgarage unter Haus 3 auch den Bewohnern der beiden anderen Häuser diene. Wolfert bestätigte das. Die Tiefgarage nehme eine größere Fläche ein und enthalte Stellplätze sowie Kellerräume für die gesamte Anlage. Eine feste Zuordnung sehe der Bebauungsplan nicht vor. Unter dem vorderen Gebäude sei eine Tiefgarage nicht möglich, weil dort die Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücken verlaufe.

Nachbarn können die Pläne im Bauamt einsehen

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Seit dem Abbruch der alten Anlage ist die Fläche leer. Hier ein Blick auf den nebendran verlaufenden Schönmoosweg und dort befindliche Häuser © L.G.

Schon zu Beginn hatte der Bürgermeister das Verfahren erläutert, auch für die anwesenden Nachbarn, und dabei vor allem gezeigt, wie sie ihre eigenen Belange einbringen können. Maximilian Lindner (UWG Traubing) griff das auf. Er wollte aus Sicht eines Nachbarn wissen, wie man sich die Pläne anschauen und seine Anliegen vorbringen könne. Nach Wolferts Worten können Interessierte den Plan während der Auslegung in der Gemeinde einsehen. Er riet, vorher im Bauamt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Das Baurecht sei für Bürger oft schwer zu durchschauen, und die Verwaltung erkläre die Pläne gern. Innerhalb der 14 Tage kann man schriftlich Stellung nehmen. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen erneut im Ausschuss abgewogen. Parallel arbeitet die Gemeinde nach Wolferts Angaben mit dem Verband Wohnen an einem Vertrag. Er soll dem Gremium gesondert vorgestellt werden und muss vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans unter Dach und Fach sein.

Horn wies darauf hin, dass neben dem Baurecht auch ein Verfahren beim Verband Wohnen selbst läuft. Dort werde geprüft, ob das Projekt finanziell umsetzbar sei, also welche Kredite nötig seien, welche Förderungen man erhalte und welche Baukosten anfielen. Darüber entschieden die Gremien des Verbands. Was die Gemeinde plane, müsse am Ende auch umsetzbar sein und bleiben.

Beschlossen hat der Ausschuss einstimmig zweierlei. Erstens stimmte er den Abwägungsergebnissen zu. Zweitens billigte er den neuen Entwurf in der Fassung vom 22. September 2026 einschließlich der überarbeiteten Gutachten und beauftragte die Verwaltung mit der verkürzten Auslegung. Den genauen Zeitraum gibt die Gemeinde noch bekannt. Wer die Pläne einsehen möchte, vereinbart am besten einen Termin im Bauamt.

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