Vom eigentlich geplanten Verkauf des Tutzinger Bahnhofsgebäudes ist die Deutsche Bahn zwar wieder abgekommen. Doch der Charakter des Bahnhofsumfeldes dürfte sich über kurz oder lang weiter deutlich verändern, nachdem an der Bahnhof- und der Bräuhausstraße schon vor Jahren eine Entwicklung mit urbanen Tendenzen begonnen hat. Nun stehen weitere Neubauten bevor.
Einer von ihnen ist direkt gegenüber des Bahnhofsgebäudes vorgesehen, neben dem ehemaligen Postamt auf einem Hanggrundstück, das die Deutsche Bahn an den derzeitigen Eigentümer verkauft hat. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hat dieses Vorhaben am Dienstag zwar generell befürwortet, doch die Erschließung des betreffenden Grundstücks ist noch nicht gesichert, so dass bisher offen ist, ob es für diesen Bau eine Genehmigung geben wird.
Fortschritte gibt es unterdessen bei der seit Jahren geplanten Bebauung auf dem Gelände, auf dem derzeit noch alte Baracken stehen, an der Heinrich-Vogl-Straße zwischen der Bahnhofstraße und der Bahnunterführung: Für diese Planung, die den Bau dreier Gebäude vorsieht, ist inzwischen der städtebauliche Vertrag mit den Eigentümern, der HeiVo Projekt GmbH, unterzeichnet worden, wie Tutzings Bauamtleiter Christian Wolfert im Ausschuss mitgeteilt hat. Das Verfahren zieht sich seit langer Zeit hin. Ein erster Vorbescheidantrag für eine Bebauung des Geländes war im Jahr 2014 gestellt worden.
Dem Bauvorhaben gegenüber dem Bahnhofsgebäude hätte die Gemeinde ihr Einvernehmen wegen der fehlenden Erschließung eigentlich verweigern müssen, wie sie selbst in den Unterlagen zur Ausschusssitzung erklärte. Aber der bevollmächtigte Architekt habe im Nachgang zur Antragstellung dem Landratsamt gegenüber erklärt, dass die Frage der Erschließung des Vorhabens von der Beurteilung des Vorbescheidantrags ausgeschlossen werden solle. Die Konsequenz der Gemeinde: „Soweit die Erschließungsfrage ausgeklammert wird, erscheint das Vorhaben zustimmungsfähig.“
Die Problematik resultiert daraus, dass sich der Bahnhof-Vorplatz, über den die Erschließung des Grundstücks vorgesehen ist, nicht im Eigentum der Gemeinde Tutzing befindet und nicht als Ortsstraße der Gemeinde gewidmet ist. Nach ihren Angaben handelt es sich um eine unmittelbare Fläche der Deutschen Bahn, die von ihr für „Bahnzwecke“ gewidmet sei. In solchen Arealen habe die Gemeinde keine rechtliche Befugnis. Eine Widmung für Bahnzwecke sei jedoch für eine baurechtliche Entscheidung nicht ausreichend. Zur Realisierung des Vorhabens sei eine dingliche Sicherung in Form von Dienstbarkeiten seitens der Deutschen Bahn notwendig. Eine solche Sicherung liege aber nicht vor. Deshalb sei die Erschließung derzeit als nicht gesichert anzusehen. Ein Antrag auf Baugenehmigung, der zwingend eingereicht werden müsse, könne erst dann genehmigt werden, wenn die Erschließungsproblematik vollumfänglich geklärt sei.
Eigentlich befindet sich das Flurstück neben dem ehemaligen Postamt, auf dem nun das Mehrfamilienhaus vorgesehen ist, im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans mit dem Titel „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße“. Der Hang, auf dem der Neubau entstehen soll, liegt zwar nicht innerhalb dieses Bebauungsplangebiets, er wurde aber nach Angaben von Wolfert in die Planung aufgenommen. Noch ist die Fertigstellung dieses Bebauungsplans jedoch "in weiter Ferne“, wie es Wolfert formulierte. Deshalb sei das Vorhaben noch nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, also nach der Umgebungsbebauung zu beurteilen – und in die fügt es sich nach Auffassung des Tutzinger Bauamts ein.
Christine Nimbach (fraktionslos) wunderte sich über den Verkauf des Grundstücks durch die Bahn: „ich dachte, wenn die Bahn Flächen verkauft, wird zuvor auch die Gemeinde nach ihrem Interesse gefragt?“ Darauf erwiderte Bauamtleiter Wolfert: „Leider nicht.“
Kommentar hinzufügen
Kommentare