Bauplanung
26.6.2025
Von Tutzinger Liste

Bauausschuss befürwortet Neubau am Bareisl mehrheitlich

Nach Änderungen positiver Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

Bareisl.png
Aus dem "U" mit drei Gebäudezeilen (links Mitte) soll durch Errichtung der neuen Wohnanlage ein "O" werden © https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11&E=669484.55&N=5309489.35&zoom=14

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Germeinderats hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage am Bareisl am Dienstag mehrheitlich befürwortet. Dagegen stimmte Stefanie Knittl (SPD). Es handelt sich um einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, der sich am kommenden Dienstag mit dem Vorhaben befassen wird.
Für das betreffende Flurstück wurden in kürzerer Vergangenheit bereits mehrfach baurechtliche Anträge behandelt. Das Flurstück befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Damit gilt für die Beurteilung der § 34des Baugesetzbuchs, nach beider Beurteilung die Umgebungsbebauung maßgeblich ist.

Erstmalig hatte sich der Ausschuss am 16. Mai 2023 mit dem geplanten Vorhaben befasst. Der Ausschuss begrüßte das geplante Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum und in Bezug auf die Gestaltung, verortete das geplante Gebäude im planungsrechtlichen Innenbereich und stimmte der Konzeption zu.
Errichtet werden sollten nach der ersten Planung 21 Wohnungen sowie eine Tiefgarage mit 64 Stellplätzen, die auch für die etwa 100 übrigen Wohnungen nutzbar sein soll. Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten oblag jedoch die endgültige Entscheidung dem Gemeinderat.

Die geplante Baumaßnahme sorgte im Nachgang zur Sitzung bei den Bewohnern der Siedlung Am Bareisl aus verschiedenen Gründen für großen Unmut. Es gab eine Informationsrunde im Rathaus und die Bauwerber und Grundstückseigentümer luden vor Ort ein, um das Vorhaben und die Hintergründen vorzustellen. Letztlich, sagte Bürgermeister Ludwig Horn, ginge es um die Schließung einer Baulücke, „aus dem „U“ werde ein „O“ – wie im nördlichen Teil der Wohnanlage vorhanden.

Der Antrag wurde zurückgezogen. Am 7. Dezember 2023 wurde ein neuer Antrag eingereicht. Die Prüfung ergab, dass er die Grundfläche des Bezugsobjekts Am Bareisl 43, 45 und 47 deutlich überschreiten würde, dass das Gebäude näher an den Außenbereich im Westen rücken würde und dass er über die gedachte Linie zwischen dem nördlichen und dem südlichen Bezugspunkt hinausragen würde. Das war zu beanstanden.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses am 18. Juni 2024 abgelehnt. Das Kreisbauamt schloss sich der Auffassung der Gemeinde an und beabsichtigte, den Antrag abzulehnen. Daraufhin zog der Bauwerber den Antrag zurück.

Am 13. Mai 2025 ging ein neuer Antrag bei der Gemeinde ein. Bauamtsleiter Christian Wolfert zeigte den Vergleich: Das Gebäude werde um fünf Meter verkürzt, also weniger Fläche haben. Statt 21 sollen nur 18 Wohneinheiten errichtet werden. Die Tiefgarage mit 61 Stellplätzen (vorher 66) werde auch die Umgebung entlasten, so wurde argumentriert. Das wertete der Ausschuss positiv. Die Linie zur Grünzone werde nicht mehr überschritten. Damit befinde sich das Vorhaben nun vollständig im planungsrechtlichen Innenbereich. Mit einer Grundfläche von 596 Quadratmetern wird die Grundfläche des Bezugsobjekts (630 Quadratmeter) unterschritten. Auch die Firsthöhe (12,27 Meter) bleibe unter der des Bezugsobjekts (12,45 Meter).

Im Ergebnis kam der Bauausschuss mehrheitlich zu der Auffassung, dass sich der geplante Baukörper in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügt.

---------------------------------------------

Diesen Beitrag hat uns freundlicherweise die Tutzinger Liste zur Verfügung gestellt.
https://www.tutzinger-liste.de/blog/boa-wohnanlage-am-bareisl-kann-gebaut-werden/

Anzeige
Beautifuk-Weihnachten-2025.gif
ID: 7887
Über den Autor

Tutzinger Liste

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.

Kommentare

Die Wohnungsnot ist ein reales Problem, aber dieses Bauvorhaben am Bareisl wirft ernste Fragen zur langfristigen Nachhaltigkeit auf. Wenn wir heute mit gravierenden Nebenfolgen bauen, werden in späteren Jahren die Kosten sichtbar – etwa durch Überflutungen im Ort oder durch einen abrutschenden Hang. Es steht zu befürchten, dass dann niemand den Zusammenhang zum heutigen Gemeinderat herstellen und ein Lerneffekt entstehen wird.

Besonders besorgniserregend ist die mangelnde Berücksichtigung ökologischer Aspekte: Die zusätzliche Flächenversiegelung verstärkt den Regenwasserabfluss, belastet das Mikroklima und reduziert die natürliche Pufferkapazität bei Starkregen. Dies geschieht ausgerechnet in einer Zeit, in der sich der Juni – wie die knapp ein Dutzend Monate vor ihm – zum heißesten und trockensten seit Messbeginn entwickelt. Dieses Ausblenden zentraler Aspekte unserer heutigen Lebenswirklichkeit durch fast den gesamten Gemeinderat ist bemerkenswert kurzsichtig.

Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinderäte auch langfristige Folgen in ihre Abwägung einbeziehen würden, statt sich nur auf oberflächliche Einzelinteressen zu stützen.
Als betroffene Mieter "im Meterabstand zum Bauvorhaben" sind wir nur noch entsetzt; alle Sorgen und Nöte, Risiken und Gefahren wurden 2023/2024 schon von vielen Seiten, in der Presse und im Sitzungssaal der Gemeinde Tutzing ausführlichst beschrieben.
Hat sich in wenigen Monaten wirklich so viel geändert, wenn lediglich 5 TG-Plätze und 3 WE weniger geplant sein sollen ?