Bauplanung
5.12.2025
Von Lorenz Goslich

Der Geist, der einen Campingplatz verneint

Im Tutzinger Bauausschuss gab es zu einer Anfrage für Obertraubing nur negative Stellungnahmen

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Für einen Campingplatz in Tutzing würden ihm sehr wohl auch „Pluspunkte“ einfallen, meint Kommentator Bernhard Rekus auf vorOrt.news. Campingplatz in Obertraubing abgelehnt Von positiven Aspekten einer solchen Anlage war kürzlich im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats allerdings keine Rede. Da wurden von der Gemeindeverwaltung allerlei Bedenken gegen ein derartiges Vorhaben in Obertraubing vorgebracht, für das jemand eine Bauvoranfrage gestellt hatte. Die Diskussion über dieses Thema war relativ kurz, es gab Dank an die Gemeindeverwaltung für die Zusammenfassung kritischer Punkte, konkret wurde darüber kaum gesprochen. Schon gar nicht waren Bemühungen erkennbar, positive Gesichtspunkte einer solchen Planung zu suchen. Statt sachlicher Argumente wurde gespottet („Aprilscherz“). Am Schluss der mageren Aussprache stand eine einhellige Ablehnung des Campingplatzes.

Die von Bernhard Rekus in seinem Kommentar erwähnten „Pluspunkte“ deuten an, dass auch eine ganz andere Vorgehensweise denkbar wäre. Selten sind Ideen nur mit negativen oder nur mit positiven Aspekten verbunden, zumal solche Bewertungen in der Regel nicht nicht immer objektive Maßstäbe, sondern oft auch persönliche Überzeugungen zur Grundlage haben. Fundierte Entscheidungen sollten deshalb stets auf gründlichen Informationen beruhen. Das ist eine aufwändige, auch intensive Recherche erfordernde Vorgehensweise.

Wir wollen das Rad, das Bernhard Rekus in Gang gesetzt hat, deshalb hier weiter drehen. Im Fall eines Campingplatzes gelangt man schnell zu etlichen Aspekten, die zumindest eine Überprüfung wert zu sein scheinen.

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Wirthshof Camping & Hotel in Markdorf (Bodenseeregion) © PiNCAMP powered by ADAC
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Belebung der örtlichen Geschäfte

So drängt sich beispielsweise die Frage nach Vorteilen für die lokale Wirtschaft auf: Gibt es in Tutzing Anbieter von Campingbedarf? Würden Menschen, die auf dem Campingplatz Urlaub machen, gelegentlich oder sogar regelmäßig in Tutzinger Gaststätten einkehren und so deren Umsätze beleben? Wäre zu erwarten, dass Personen vom Campingplatz in Tutzinger Geschäften Lebensmittel, vielleicht aber auch andere Erzeugnisse wie Bücher, Spielwaren, Sportartikel oder Geschenke für Daheimgebliebene einkaufen?

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Plakativer Hinweis auf Einkaufsmöglichkeiten in Tutzing: So ein Transparent könnte auch an der Kustermannstraße neben einem Campingplatz stehen. Diesen haben Verantwortliche des Tutzinger Gewerbes vor Jahren etwas weiter oben an der Bundesstraße aufgestellt, weil sie Bedenken hatten, der Verkehr und damit die Kundschaft werde wegen der Straßensanierung an ihnen vorbei geleitet. © L.G.

Zusätzliche Kundschaft für Tutzinger Dienstleister

Könnten Tutzinger Dienstleister wie Friseure, Kosmetikanbieter oder Taxiunternehmen mit zusätzlicher Kundschaft rechnen? Könnte es für Tutzinger Handwerksbetriebe Aufträge beispielsweise bei Reparaturbedarf in Wohnmobilen geben?

Interesse an Veranstaltungen lokaler Vereine

Gäbe es Interesse von Urlaubern auf dem Campingplatz an Besuchen von Veranstaltungen und anderen Angeboten örtlicher Vereine wie etwa Kulturorganisatoren, dem Kino Kurtheater, Sportvereinen oder Bädern mit den angeschlossenen gastronomischen Einrichtungen? Könnten die Veranstalter lokaler Veranstaltungen wie des Weinfestes, des Seefestes oder des Straßenfestes über Besuche solcher Urlauber von zusätzlichen Einnahmen profitieren?

Informationsquellen zu wirtschaftlichen Auswirkungen

Gibt es Erkenntnisse aus anderen Regionen über die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Campingplatzes auf das lokale Gewerbeumfeld? Wichtige Informationsquellen in Tutzing wären für weitere Analysen verfügbar, so die Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG), die ihrerseits weitere Kontakte zu Experten für solche Fragen vermitteln könnte. Ob solche Kompetenzen im Vorfeld genutzt wurden, ist nicht bekannt.

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Mit reichhaltigen Angeboten werben Tutzinger Geschäftsleute, so hier auf einem Plakat für den Adventsmarkt. Weitere Kundschaft, beispielsweise durch Urlauber auf einem Campingplatz, wäre den Gewerbetreibenden vermutlich willkommen. © ATG

Weitere Gästeübernachtungen für das Prädikat "Erholungsort"

Zusätzlich überprüfenswert erscheinen finanzielle und touristische Aspekte der Gemeinde Tutzing. Sie war vor Jahrzehnten mit dem Prädikat „Luftkurort“ ausgezeichnet, das ihr aberkannt wurde. Seit Jahren wird immer wieder darüber gesprochen, ob Tutzing das mit etwas weniger Bedingungen verbundene Prädikat „Erholungsort“ anstreben sollte, mit dem nicht nur Werbeeffekte verbunden wären, sondern auch die Möglichkeit einer Kurtaxe und damit finanzieller Vorteile für die Kommune. So ein Prädikat würde allerdings nach früheren Angaben fast 70 000 Gästeübernachtungen jährlich voraussetzen - mindestens siebenmal so viel wie die Zahl der Einwohner. Bei Untersuchungen kam die Gemeinde aber nur auf etwas mehr als 52 000 Übernachtungen jährlich in Hotels, Pensionen, auch den beiden in der Gemeinde ansässigen Akademien. Deshalb hat sie schon vor Jahren nach weiteren Gästeübernachtungen Ausschau gehalten, so bei Besitzern von Ferienwohnungen. Dabei kamen weitere 10 000 Gästeübernachtungen heraus – aber alles in allem waren immer noch nur 62 000 Gästeübernachtungen erreicht. Eine Einbeziehung der Übernachtungen auf einem Campingplatz könnte in einer solchen Rechnung neue Aufschlüsse bringen. Bei einer Vollbelegung in drei Monaten der Hochsaison kämen bei 130 geplanten Stellplätzen selbst dann, wenn auf jedem Platz nur eine Person wäre, allein mehr als 10 000 Übernachtungen zusammen.

Mittelbare und unmittelbare Gewerbesteuer-Einnahmen

Finanzielle Vorteile für die Kommune könnte es auch durch Gewerbesteuer-Einnahmen geben, deren Erhöhung in Tutzing regelmäßig als erforderlich bezeichnet wird. Wie sie sich beim Campingplatz selbst entwickeln würden, das wäre von speziellen Faktoren wie dessen Auslastung und dagegen zu rechnenden Kosten abhängig. Zumindest auf längere Sicht wären aber steigende Steuerzahlungen für die Gemeinde realistisch, denn Betreiber von Campingplätzen sind gewerbesteuerpflichtig, wenn sie über die Vermietung von Plätzen hinaus wesentliche Nebenleistungen wie sanitäre Anlagen, Stromversorgung, Pflege und Überwachung zur Verfügung stellen. Zu Aufschlüssen mit konkreten Prognosewerten könnten Berechnungen aufgrund von Recherche bei anderen Kommunen verhelfen, in denen es Campingplätze gibt. Schnellere Erhöhungen der Gewerbesteuer könnte es durch mittelbare Folgen geben, wenn Menschen, die auf dem Campingplatz Urlaub machen, Tutzinger Gewerbebetriebe nutzen und damit deren Umsätze erhöhen.

Freizeiteinrichtungen mit Anziehungskraft für Einheimische

Vorteile für Einheimische könnten sich durch Angebote auf dem Campingplatz ergeben, die der Bauwerber angekündigt hat. So hat er auf der Anlage einen Pool und weitere Freizeiteinrichtungen geplant. Sie sollen nach seinen Angaben nicht nur Nutzern des Campingplatzes zur Verfügung stehen, sondern der gesamten Bevölkerung. Über einen Bedarf an attraktiven Freizeitangeboten gibt es in Tutzing immer wieder Diskussionen. Besonders gefragt sind solche Einrichtungen, wenn sie überdacht sind, bei schlechtem Wetter, wie Angebote wie die „Bowling Islands“ in Rothenfeld, die „Marcello Fun Arena“ in Peißenberg oder das „Hoppolino“ in Weilheim belegen. Schon kleinere Anlagen wie etwa Dartscheiben, Billardtische oder Kicker, die als Ergänzung eines Campingplatzes denkbar wären, könnten eine erhebliche Anziehungskraft entwickeln, wenn sie der Öffentlichkeit angeboten würden.

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Aktivitäten wie Dart, Billard oder Kicker üben häufig eine hohe Anziehungskraft aus, gerade bei schlechtem Wetter © pixabay

Neue Perspektiven durch Abwägung von "Pro" und "Contra"

All solchen positiven Aspekten sind bei einer sorgfältigen Abwägung Nachteile und Probleme eines Campingplatzes gegenüberzustellen. Allein solche negativen Punkte haben die Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses geprägt. Da spannte sich der Bogen von einem hohen Schutzstatus des betreffenden Grundstücks wegen planungsrechtlichem Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet über eine schwierige Erschließung wegen Fehlens einer Kanalisation und möglicherweise unzureichender Wasserleitung bis zu einer problematischen verkehrlichen Zuwegung und hohem zu erwartenden Verkehrsaufkommen auf der engen, kurvenreichen und unübersichtlichen Kustermannstraße. Weitere negative Aspekte könnten zu erwartende Widerstände in der Obertraubinger Bevölkerung und Sorgen wegen Nachteilen für die Umwelt sein.

Die problematischen Gesichtspunkte sind nicht von der Hand zu weisen und unbedingt zu berücksichtigen. So hätte auch eine Abwägung von Vorteilen und Nachteilen, von „Pro“ und „Contra“ eines Campingplatzes in Obertraubing möglicherweise zu einer Ablehnung der Bauvoranfrage führt.

Weshalb aber sind die Vorteile einer solchen Anlage noch nicht einmal angesprochen, geschweige denn detailliert untersucht worden? Vielleicht hätte eine solche Vorgehensweise ganz neue Perspektiven eröffnet. Doch dazu kam es jedenfalls in der öffentlichen Sitzung nicht. Bei diesem Thema wollte niemand etwas von positiven Aspekten eines Campingplatzes wissen.

Ähnlich war es auch schon bei anderen Tutzinger Themen wie dem Seehof oder dem Andechser Hof: Da wurden immer alle möglichen Bedenken und Probleme in den Vordergrund gestellt – kaum aber vielleicht doch mögliche Vorteile beispielsweise für die lokale Wirtschaft. Manchmal kann man den Eindruck haben, er klammere sich regelrecht an Tutzing fest - der Geist, der stets verneint.

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Über den Autor
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Lorenz Goslich

Wirtschafts- und Lokaljournalist, Diplom-Kaufmann, Dr. oec. publ. Schreibt für diverse Medien und liebt seinen Heimatort Tutzing.

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Kommentare

@ Sebastian Jilg:
Grundsätzlich finde ich Ihren Beitrag vom 23.11.2025 rundum interessant und nachdenkenswert, sofern der Eigentümer entsprechende Pläne unterstützt.
Allerdings ist dieser Bereich am Seeufer im Bayernatlas ebenso - wie in Obertraubing - als Teil des Tutzing eng umschließenden Landschaftsschutzgebiets ausgewiesen.
Bolzplatz & Ruderverein, sowie Südbad & Wasserwacht liegen gerade noch außerhalb des Schutzgebietes. Die Grenze verläuft zwischen Bolzplatz/Ruderverein/Südbad/Wasserwacht einerseits und dem südlich angrenzenden Campingplatz.

Auch dies ein weiteres Beispiel dafür, was im Landschaftsschutz möglich sein kann, sofern man nur will und - ganz wichtig !! - wenn die Betreiber & ihre Gäste den nötigen Respekt und eine gewisse Diziplin leben.
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Also mich würde neben all' den ablehnenden Stellungnahmen, auch mal die Sichtweise aus den Reihen der ATG interessieren !
Ich denke ohne ist es schwer sich ein vollständiges Bild zu machen.

Außerdem könnten nähere Angaben, wie sich die Campingplatzbetreiber ihr Konzept angesichts der Lage in mitten eines Landschaftsschutzgebietes denn so konkret vorstellen (?), uns allen helfen wilde Spekulationen von sachlichen Informationen zu trennen.

Beim benachbarten Golfplatz war es seinerzeit nicht anders. Da gab es ebenfalls von Anfang an Widerstände - die schönen Wiesen & Wälder, Landschaft- Tier- & Naturschutz, Düngung & Wassermanagement, Verkehr & Lärm etc, sowie fliegende Golfbälle als Gefahr für Mensch & Tier - aber man hat sich an die besondere Lage und die damit verbundenen Notwendigkeiten angepasst. Das Ergebnis kennen wir alle.
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Danke Herr Vahsen für den Hinweis, ich hatte mich in der Eile vertippt. Insbesondere hatte ich ja den Unterschied zur Ilkahöhe erwähnt, die an Oberzeismering angrenzt. Ich habe meinen Beitrag korrigiert.
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"..... ist für mich Oberzeismering ein ganz besonderer Ortsteil"

Wenn man darüber abstimmt sollte man aber schon wissen wo er sein sollte.
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Der Campingplatz ist im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Starnberg. Es ist meines Wissens kein Naturschutzgebiet. Allerdings sollte für mich eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet nur aus ganz dringenden Gründen notwendig sein. Hätten wir das Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Starnberg nicht, würde unser schöne Landschaft immer weiter zugebaut werden. Für diesen Campingplatz müssten wir die Fläche (und wahrscheinlich einen noch größeren "Umgriff" aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen. Ich werde dem im Gemeinderat und dem Kreistag, denn der ist für Herausnahmen aus dem Landschaftsschutzgebiet zuständig, nicht zustimmen.
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Die Fachbegriffe Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet werden unter uns Laien gern vermischt.
Beide Begriffe haben aber unterschiedliche Bedeutung und Gewicht.
Die fragliche Parzelle ist gem. aktuellem Bayernatlas ein Landschaftsschutzgebiet mit den dafür geltenden Regeln.

Im Landschaftsschutzgebiet ist nicht grundsätzlich alles verboten bzw. unmöglich.
Der benachbarte Golfplatz wird beispielsweise genauso als Teil des gleichen Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen.
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Wenn es sich um ein rechtlich ausgewiesenes Naturschutzgebiet handelt, muss das selbstverständlich strikt beachtet werden. Dann gehört das aber gesagt und dazu auch erörtert: welche Schutzkategorie vorliegt, welche Eingriffe zulässig wären und ob ein geordnetes, begrenztes Campingangebot (an dieser oder anderer Stelle) die Natur nicht besser schützen würde als der heutige ungeregelte Besucherverkehr.
Seitdem ich vor 20 Jahren nach Tutzing gekommen, ist für mich Obertraubing (sorry, in einer vorherigen Version hatte ich hier versehentlich Oberzeismering geschrieben) ein ganz besonderer Ortsteil. Eine kleine Idylle in der Nähe vom Ortszentrum, aber schon fernab von den vielen Menschen, die häufig am Seeufer (oder auf der Ilkahöhe) unterwegs sind. Ein Naherholungsgebiet für Tutzingerinnen und Tutzinger. Ein Campingplatz würde diese Idylle zerstören. Darüber hinaus liegt der geplante Campingplatz mitten im Landschaftsschutzgebiet. Der Schutz der Landschaft ist für mich im Gemeinderat immer ein sehr sehr hohes Gut.
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…fehlt hier nicht ein Kommentar…?
Mich irritiert weniger das Ergebnis der Debatte als der Stil, in dem der Gemeinderat damit umgeht. Wer im Namen der Gemeinde entscheidet, sollte Anfragen respektvoll behandeln und die knappe Sitzungszeit für eine ernsthafte, systematische und ergebnisoffene Abwägung von Pro und Contra nutzen – nicht für Spott oder reflexhafte Abwehr.

Der Ton im Rat prägt zwangsläufig auch die Art, wie im Ort über solche Themen gesprochen wird. Im besten Fall entsteht dabei Raum für neue Ideen, im schlechtesten werden nur Fronten sichtbar. Deshalb wäre es wichtig, dass sich der Gemeinderat seiner Vorbildrolle bewusst wird und eine konstruktive, professionelle Gesprächskultur entwickelt, die er den Bürgerinnen und Bürgern vorlebt. Seine Entscheidungen würden dann nicht nur transparenter und nachvollziehbarer an den ISEK‑Leitlinien ausgerichtet, sondern sie fänden auch mehr Verständnis und Zustimmung in der Bevölkerung.
Wir haben doch schon eine Campingplatz in schönster Seelage, guter Erreichbarkeit für Wohnwägen/-mobile und guten Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe. Scheinbar ist der Betreiber aber zu reich zum arbeiten und hat nur beste Bekannte bis 2020 auf den Platz gelassen. Andere Leute wurden da sehr wüst des Platzes verwiesen.
Seit der Covid Krise ist dort komplett Ruhe.
Könnte man Seitens der Gemeinde nicht da ansetzten? Bevor wieder neues Gelände verdichtet wird?
Es ist völlig legitim, dass ein Gemeinderat nach Abwägung aller Aspekte zu dem Schluss kommt, einen Antrag – etwa für einen Campingplatz – abzulehnen. Entscheidungen können und müssen diskutiert werden.

Was jedoch gar nicht akzeptabel ist: Eine ernst gemeinte Anfrage pauschal als „Aprilscherz“ abzutun. Das ist respektlos gegenüber den Antragstellern und der Sache selbst.

Gemeinderäte, die derart unsachlich argumentieren, zeigen damit, dass sie den Anforderungen ihres Amtes nicht gerecht werden. Wer in einem demokratischen Gremium sitzt, sollte fachlich argumentieren, seriös prüfen und sich der Verantwortung bewusst sein – und nicht mit abfälligen Bemerkungen arbeiten.

Solche Aussagen haben im Gemeinderat keinen Platz.
Im Marketing wie auch in der Psychologie lernt man, dass die Menschen häufig rasch & instinktiv eine sog. "Bauchentscheidung" fällen, und dann das Hirn (~ die Ratio) die passenden Argumente dafür nachliefert.
Ob das hier beim Thema Camping auch so war?
Bauch an Hirn: Überleg' und prüf' nicht so lang 'rum. Campingplatz mag ich nicht! Was haben wir denn an Gegenargumenten?