Neben der Brahmspromenade in Tutzing soll eine „maßvolle“ Verdichtung der Bebauung zugelassen werden. An vier Stellen sollen Neubauten möglich sein. Ansonsten soll der Charakter dieses Gebiets mit dem vorhandenen Grünbestand möglichst so erhalten bleiben, wie er ist. Die Promenade selbst bleibt für eine Bebauung unantastbar.
Das sind die Kernelemente des Bebauungsplans Nr. 91 "Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 1, dessen Entwurf der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats am Dienstag einstimmig gebilligt hat. Von den vier neuen Baufeldern befinden sich drei direkt neben der Promenade und eines im oberen Bereich. Von ihnen abgesehen soll der Bebauungsplan den Bestand im Wesentlichen festschreiben. Für vier Baubereiche gibt es jeweils konkrete Anforderungen wie Wand- und Firsthöhen, Wohneinheiten je Gebäude und erforderliche Autostellplätze.
Der Teilbebauungsplan erstreckt sich vom Fischergassl bis zur Midgardstraße. In diesem Gebiet mit teils einreihiger, teils zweireihiger Bebauung, das im Westen bis zur Hauptstraße reicht, gebe einige „sehr hochwertige“ Gebäude, einige stünden unter Denkmalschutz, sagte der für die Gemeinde tätige Stadtplaner Martin Büscher.
Als prägend für den Bereich bezeichnete Büscher Grünzüge zwischen den einzelnen Grundstücken in West-Ost-Richtung, die vom See aus immer wieder Blickbeziehungen in die Grundstücke hinein erlaubten. Ausgewiesen werden auch Schutzgebiete, so FFH- und Ramsar-Gebiete. Zum Landschaftsschutzgebiet hin gibt es eine Abgrenzung.
Bauplanung
25.4.2024
Vier Neubauten nahe der Promenade möglich
Bebauungsplan-Entwurf soll den Charakter erhalten, aber „maßvolle Verdichtung“ erlauben
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