Bauplanung
2.8.2022
Von vorOrt.news

Schönheitsklinik in Tutzing geplant

Weit reichende Änderungen der Baupläne auf dem Ex-Roche-Gelände

Es gibt wieder Änderungen für die Neubaupläne auf dem früheren Industriegelände an der Bahnhofstraße. Zwei der noch geplanten Bauwerke - „GE3“ und „GE4“ - sollen, wie schon bekannt, zu einem Hotel zusammengefasst werden. In einem dieser Gebäude ist nun zusätzlich eine Schönheitsklinik vorgesehen, wie im Gemeinderat mitgeteilt wurde. Die Rede war von einer „Beauty-Klinik“. Neu geplant ist im Erdgeschoss des selben Gebäudes auch eine Gewerbeeinheit.

"Leonardo Royal Hotel" mit israelischen Wurzeln

Bei dem neuen Hotel soll es sich um ein „Leonardo Royal Hotel“ handeln. Die Leonardo-Hotelgruppe gehört zur Fattal-Hotelgruppe in Israel. Ihr künftiges Tutzinger Hotel soll 143 Zimmer haben. Das dritte Gebäude daneben („GE5“) ist nach wie vor als Erweiterung der „P3-Klinik“ geplant, die sich oberhalb im Dreiecksbau „Simson“ befindet.

Die mit der aktuellen Nutzungsskonzeption einhergehenden Änderungen sind so weitreichend, dass die baurechtlichen Folgen bei der Sitzung noch nicht klar waren. Der Gemeinderat hat die von den Investoren beantragten Änderungen (siehe unten) zwar einstimmig befürwortet. Doch offen geblieben ist, ob für die Änderungen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichen oder sogar eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird. Nähere Aufschlüsse darüber wurden von einer Besprechung im Landratsamt Anfang dieser Woche erwartet.

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Von fünf auf dem Ex-Roche-Gelände geplanten Bauten stehen bisher zwei: das dreieckige "Simson" (rechts) und die Zentrale des Unternehmens Lobster, von der aus dieses Bild aufgenommen ist. Links das Krankenhaus. Auf der freien Fläche sind die drei Neubauten geplant. © L.G.
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Die beantragten Änderungen

Folgende Änderungen haben die Investoren beantragt (unten wörtlich die Formulierungen, wie sie in der Sitzung vorgestellt wurden). Der Gemeinderat hat ihnen im Grunde zugestimmt. Ob sie mit Befreiungen vom Bebauungsplan realisierbar sind oder oder eine Änderung des Bebauungsplans erfordern, steht noch nicht fest.

Überschreitung der Baugrenzen

Eine Überschreitung der Baugrenze für das Eingangsportal GE4 ist ausnahmsweise zulässig. Zur Vergrößerung der Anlieferung dürfen die Baugrenzen zwischen GE4 und GE5 ausnahmsweise überschritten werden.

Geschossigkeit

Der Entfall des UG3 in GE5 sowie die zusätzlichen Untergeschosse in GE3 und GE4 werden als ausnahmsweise zulässig beantragt.

Planungsänderung Tiefgarage

Die im B-Plan festgesetzten Stellplätze können ausnahmsweise um 27 Stellplätze reduziert werden, unter der Maßgabe der Einhaltung der Stellplatzsatzung für die geplanten Nutzungen. Das UG3 der Tiefgarage darf infolge verkleinert werden. Hinweis: Die Verlegung der Rampen und Lüftungsschächte für diese Tiefgarage wurde bereits als zulässig beschlossen 2021.

Technikflächen Dach

Trotz der vorgesehenen Lüftungszentrale UG3 sind für die Hotelnutzung auf Grund des hohen Standards weitere Dachflächen für Technik erforderlich. Diese fallen größer aus als bisher geplant, um möglichst leise Geräte aufstellen zu können. Die Technikflächen sind vom Dachrand 1,5 m zurückgesetzt und erhalten eine umlaufende Lärmschutzwand, die von außen begrünt wird. Außerhalb der Lärmschutzwand wird das Dach intensiv begrünt

Verbindungsgang GE3 / GE4 im UG1

Die Gebäude GE3 und GE4 sollen miteinander verbunden werden. Da dies ggf. nicht als Nebenanlage gewertet werden kann im Genehmigungsverfahren, wird die ausnahmesweise Nutzung der Gebäudezwischenräume für einen Verbindungsgang beantragt.

Immissionsschutzvorgaben

In der 5. Änderung des B-Plan wird unter Punkt 12.1.2. eine Unterschreitung der TA-Lärm Werte von 6 dB gefordert. Dies ist nicht wirtschaftlich und technisch nicht umsetzbar, da eine Nachtdrosselung der Geräte diese nicht leiser macht. Es wird beantragt die Zusatzanforderung ersatzlos zu streichen, da die Einhaltung der TA Lärm die Nachbarn bereits ausreichend schützt.

ID: 5070
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Kommentare

Herr Wagner, da haben Sie natürlich Recht und ist etwas unglücklich formuliert gewesen. Aber ich denke was ich meinte ist klar.

Danke aber für den Hinweis.



(Bearbeitet)
Herr Vahsen, wenn im B-Plan gefordert wird, dass der Schalldruckpegel um 6 dB unter dem geforderten Wert der TA-Lärm liegen soll, gibt es weniger Lärm und nicht mehr. Das wäre doch ganz in Ihrem Sinne.
(Bearbeitet)
6db mehr Lärm sind gefühlt über 50% lauter. Man kann nur hoffen dass der Gemeinderat hier an die Anwohner denkt, die seit Jahren unter den nicht enden Baustellen leiden und den B Plan in diesem Punkt nicht ändert. Baustellen die immer wieder die zulässigen Werte überschritten haben hatten wir hier genug, so dass schon mehrmals das Landratsamt einschreiten musste, Laustärkemessungen machte und Auflagen erließ.
Endlich mal ein kleiner Beitrag zur Lärmreduzierung der hoffentlich bleibt. Der rote Teppich für den Betreiber ist schon mehr als groß genug.
(Bearbeitet)
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