Es gibt wieder Änderungen für die Neubaupläne auf dem früheren Industriegelände an der Bahnhofstraße. Zwei der noch geplanten Bauwerke - „GE3“ und „GE4“ - sollen, wie schon bekannt, zu einem Hotel zusammengefasst werden. In einem dieser Gebäude ist nun zusätzlich eine Schönheitsklinik vorgesehen, wie im Gemeinderat mitgeteilt wurde. Die Rede war von einer „Beauty-Klinik“. Neu geplant ist im Erdgeschoss des selben Gebäudes auch eine Gewerbeeinheit.
"Leonardo Royal Hotel" mit israelischen Wurzeln
Bei dem neuen Hotel soll es sich um ein „Leonardo Royal Hotel“ handeln. Die Leonardo-Hotelgruppe gehört zur Fattal-Hotelgruppe in Israel. Ihr künftiges Tutzinger Hotel soll 143 Zimmer haben. Das dritte Gebäude daneben („GE5“) ist nach wie vor als Erweiterung der „P3-Klinik“ geplant, die sich oberhalb im Dreiecksbau „Simson“ befindet.
Die mit der aktuellen Nutzungsskonzeption einhergehenden Änderungen sind so weitreichend, dass die baurechtlichen Folgen bei der Sitzung noch nicht klar waren. Der Gemeinderat hat die von den Investoren beantragten Änderungen (siehe unten) zwar einstimmig befürwortet. Doch offen geblieben ist, ob für die Änderungen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichen oder sogar eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird. Nähere Aufschlüsse darüber wurden von einer Besprechung im Landratsamt Anfang dieser Woche erwartet.
Die beantragten Änderungen
Folgende Änderungen haben die Investoren beantragt (unten wörtlich die Formulierungen, wie sie in der Sitzung vorgestellt wurden). Der Gemeinderat hat ihnen im Grunde zugestimmt. Ob sie mit Befreiungen vom Bebauungsplan realisierbar sind oder oder eine Änderung des Bebauungsplans erfordern, steht noch nicht fest.
Überschreitung der Baugrenzen
Eine Überschreitung der Baugrenze für das Eingangsportal GE4 ist ausnahmsweise zulässig. Zur Vergrößerung der Anlieferung dürfen die Baugrenzen zwischen GE4 und GE5 ausnahmsweise überschritten werden.
Geschossigkeit
Der Entfall des UG3 in GE5 sowie die zusätzlichen Untergeschosse in GE3 und GE4 werden als ausnahmsweise zulässig beantragt.
Planungsänderung Tiefgarage
Die im B-Plan festgesetzten Stellplätze können ausnahmsweise um 27 Stellplätze reduziert werden, unter der Maßgabe der Einhaltung der Stellplatzsatzung für die geplanten Nutzungen. Das UG3 der Tiefgarage darf infolge verkleinert werden. Hinweis: Die Verlegung der Rampen und Lüftungsschächte für diese Tiefgarage wurde bereits als zulässig beschlossen 2021.
Technikflächen Dach
Trotz der vorgesehenen Lüftungszentrale UG3 sind für die Hotelnutzung auf Grund des hohen Standards weitere Dachflächen für Technik erforderlich. Diese fallen größer aus als bisher geplant, um möglichst leise Geräte aufstellen zu können. Die Technikflächen sind vom Dachrand 1,5 m zurückgesetzt und erhalten eine umlaufende Lärmschutzwand, die von außen begrünt wird. Außerhalb der Lärmschutzwand wird das Dach intensiv begrünt
Verbindungsgang GE3 / GE4 im UG1
Die Gebäude GE3 und GE4 sollen miteinander verbunden werden. Da dies ggf. nicht als Nebenanlage gewertet werden kann im Genehmigungsverfahren, wird die ausnahmesweise Nutzung der Gebäudezwischenräume für einen Verbindungsgang beantragt.
Immissionsschutzvorgaben
In der 5. Änderung des B-Plan wird unter Punkt 12.1.2. eine Unterschreitung der TA-Lärm Werte von 6 dB gefordert. Dies ist nicht wirtschaftlich und technisch nicht umsetzbar, da eine Nachtdrosselung der Geräte diese nicht leiser macht. Es wird beantragt die Zusatzanforderung ersatzlos zu streichen, da die Einhaltung der TA Lärm die Nachbarn bereits ausreichend schützt.
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Danke aber für den Hinweis.
Endlich mal ein kleiner Beitrag zur Lärmreduzierung der hoffentlich bleibt. Der rote Teppich für den Betreiber ist schon mehr als groß genug.