Ein Tutzinger Bebauungsplan aus dem Jahr 1957 ist im wahrsten Sinn des Wortes von gestern. Das Starnberger Kreisbauamt hat der Gemeinde jedenfalls mitgeteilt, dass er für ein in dem betreffenden Gebiet befindliches Flurstück an der Beiselestraße nicht anwendbar sei. Das hat Folgen: Obwohl es diesen alten Bebauungsplan mit dem Namen „Katholische Kirchenstiftung“ gibt, wird er für einen neuen Bauantrag nicht herangezogen. Stattdessen ist für diesen nach Angaben des Kreisbauamts nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs die Umgebungsbebauung als Maßstab heranzuziehen – so, wie es bei zur Bebauung anstehenden Flächen ohne Bebauungsplan üblicherweise der Fall ist. Der Bebauungsplan wird also regelrecht ignoriert.
Beantragt sind energetische Sanierungen, Balkon-Anbauten sowie eine Wiederkehr an der Ostseite des Gebäudes. Im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats, der sich in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten mit diesem Vorhaben befasst hat, wurden zu einigen Punkten der Planung unterschiedliche Meinungen vorgebracht. Das betreffende Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Im Zuge der vorgesehenen Maßnahmen wird sich nach Angaben des Bauamts die Grundfläche des Bestandsbaus vergrößern. Kritische Stimmen gab es besonders zur geplanten Wiederkehr. Manche Ausschussmitglieder empfahlen eine andere Gestaltung. Doch es wurden Zweifel an den Möglichkeiten der Gemeinde Tutzing laut, auf das Projekt Einfluss zu nehmen. Wenn die Gemeinde den Antrag ablehne, dann werde das Landratsamt die Entscheidung der Gemeinde ersetzen – und den Antrag dennoch genehmigen, sagte Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP) voraus. Er riet deshalb zu einem anderen Weg: Die Gemeinde solle das Vorhaben positiv begleiten und sich dabei für Verbesserungen einsetzen. Bürgermeisterin Marlene Greinwald zeigte sich eher skeptisch. Wenn die Gemeinde zustimme, werde es einfach weitergehen, meinte sie: „Welchen Grund soll es dann noch geben, mit uns zu reden?“
Die Ansichten gingen noch eine Weile hin und her, dann kam es zur Abstimmung. Dabei wurde dem Bauantrag mit einer knappen Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Obwohl die baurechtliche Diskussion wenig Anlass zum Lachen gegeben hatte, gab es dann doch noch einen Grund für Heiterkeit: Bauamtleiter Christian Wolfert sagte, als er den Beschluss formulierte, dass „die geplante Überdachung überdacht werden“ soll. Noch während er das sagte, musste er schmunzeln, wie alle anderen.
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