Bauplanung
25.11.2022
Von vorOrt.news

Eins, zwei, drei

Neubau im Tutzinger Ortszentrum: Geforderte Schalluntersuchung macht weitere Auslegung nötig

Bei der vorgesehenen Neubebauung im Tutzinger Ortszentrum geht eigentlich alles recht schnell. Für die Nachfolge des Gebäudes, in dem Kohlen-Müller und Tengelmann/Edeka waren, hat der beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zügig gearbeitet und einen vor Monaten vorgegebenen Zeitplan exakt eingehalten. Der Gemeinderat hat die Angelegenheit ebenso zügig behandelt. Sein Bau- und Ortsplanungsausschuss hat am Dienstag wie vorgesehenen über noch notwendige Änderungen entschieden und den so genannten Billigungsbeschluss gefasst.

Dennoch gibt es eine Verzögerung. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des betreffenden Bebauungsplans Nummer 78 „Ortszentrum Tutzing, Teilbebauungsplan 1.1“ vom 31. August bis zum 11. Oktober kam eine besonders umfangreiche Stellungnahme von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Starnberg. Sie verlangt nun eine schalltechnische Untersuchung - und das hat Konsequenzen.

Demnächst soll es eine zweite öffentliche Auslegung mit den diversen in den Bebauungsplan eingearbeiteten Änderungen geben, denen der Ausschuss zugestimmt hat. Aber bis zu dieser zweiten Auslegung werde die geforderte schalltechnische Untersuchung nicht fertig sein, sagte die Planerin Lydia Knözinger-Ehrl. Folge: Nach ihren Angaben muss es eine dritte öffentliche Auslegung geben - dann mit den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung.

Da die erste öffentliche Auslegung bereits Ende August begonnen hat und am 11. Oktober zu Ende war, drängt sich die Frage auf, wie in solchen Verfahren gearbeitet wird. Hätte eine schnellere Behandlung durch die Untere Immissionsschutzbehörde und damit eine schnellere Forderung nach einer schalltechnischen Untersuchung möglicherweise eine Aufnahme von deren Ergebnissen bereits in die zweite Auslegung erlaubt und damit Zeit erspart? Das wurde im Bauausschuss nicht thematisiert.

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Tutzings Mitte im Wandel: So war sie mal... © L.G.
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... so ist sie zurzeit ... © L.G.
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... und so soll sie einmal sein © Stadtplaner Prof. Florian Burgstaller

Holzwolle-Mehrschichtplatten und ein Sektional- oder Rolltor

Von der Bevölkerung sind bei der ersten öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen. Etliche Anmerkungen kamen von den Behörden und sonstigen „Trägern öffentlicher Belange“.

Neben einer Tiefgaragenausfahrt nördlich des Gebäudes sind öffentliche Stellplätze im Straßenraum vorgesehen, deren Lage nochmals geprüft werden soll. Eventuell soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Verkehrsspiegel angebracht werden. Aufgrund von Hinweisen der Polizei wird der Verkehrsplaner nochmals die Zufahrt zu den Parkplätzen überprüfen. Weitere Änderungswünsche gibt es für die Fahrradstellplätze. Das Wasserwirtschaftsamt mahnt die Einhaltung einer Schutzzone zu dem in diesem Bereich teils verrohrten und unterirdisch verlaufenden Bareislgraben an. Die Brüstungsgeländer an den Dachterrassen sollen von 7,50 auf 7,70 Meter erhöht werden.

Bei den schalltechnischen Fragen geht es unter anderem um die geplante Vorbebauung mit zwei so genannten Kopfbauten, die ein kleines Stück näher an die Straße rücken soll. Dabei dürfe es keine Einschränkung für bereits angesiedelte Gewerbebetriebe geben, mahnt die Immissionsschutzbehörde. Beim Dachgeschoss müssen die Schallschutzmaßnahmen differenziert werden. Dabei wird eine Formulierung „Schlaf- und Kinderzimmer“ verlangt. Bei der Einhausung der Tiefgaragenrampe müssen die Wände schallabsorbierend ausgekleidet werden, zum Beispiel mit Holzwolle-Mehrschichtplatten. Und die Zufahrt muss ein „Sektional- oder Rolltor“ erhalten, das dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht.

15 Quadratmeter der neuen öffentlichen Fläche sollen bepflanzt werden

Vorgaben enthält der Bebauungsplan auch für die neben dem Neubau vorgesehene öffentliche Fläche. Sie wird neben der Straße entstehen, weil der Bau weiter von der Hauptstraße abrücken muss als der Altbau. Damit wird sich das längliche Band der Hauptstraße in diesem Bereich gegenüber der Marienstraße ein wenig aufweiten und einen gewissen Platzcharakter erhalten. Erwartungen für eine weitere Aufwertung des Ambientes werden mit einer Neugestaltung auch auf der anderen Seite der Hauptstraße im Zuge der bevorstehenden Straßensanierung verbunden. An der Einmündung der Marienstraße und bei der Leidlstraße soll ein „Shared-Space“-Bereich für ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer – Autofahrern, Radfahrern, Fußgängern und anderen – sorgen.

Eine qualitativ hochwertige Gestaltung der im Zuge der Neubebauung entstehenden öffentlichen Fläche gehört zu den Regelungen des Bebauungsplans. Dort ist auch festgelegt, dass diese Fläche als öffentliche Wegeverbindung zugänglich zu machen ist und dass mindestens 15 Quadratmeter dieser Fläche gärtnerisch mit Anpflanzungen zu versehen sind.

Wie die Planerin berichtete, soll auf dem neuen Platz ein Kirschbaum gepflanzt werden. Er soll zu den weiteren entlang der Hauptstraße vorgesehenen neuen Bäumen passen. Wo er genau stehen wird, das war wegen der Rettungswege – so für den Fall einer Evakuierung per Drehleiter – für eine Weile unklar. Nach dem aktuellen Stand soll der Baum relativ nah an die Hauptstraße rücken. Querbereiche sollen sich daneben wie Finger zur gegenüberliegenden Straßenseite erstrecken. Ob all diese Detailgestaltungen wirklich in der jetzigen Phase schon notwendig sind, davon zeigte sich Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP) nicht ganz überzeugt. Bürgermeisterin Marlene Greinwald rechnet mit einer guten optischen Wirkung.

Der Bauausschuss hat den Bebauungsplan mit den diversen Änderungen gebilligt. Die einzige Gegenstimme kam von Christine Nimbach (fraktionslos), der das Vorhaben zu groß ist. Die Investoren hoffen mit dem Bau im zweiten Quartal 2023 starten zu können, wie sie kürzlich mitgeteilt haben. Ob dies realistisch ist, dürfte vom weiteren Verlauf des Verfahrens abhängen, das wiederum Voraussetzung für die Baugenehmigung ist.

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