Bauvorhaben im Seeuferbereich werden in Tutzing ganz besonders unter die Lupe genommen. So ist es auch beim vorgesehenen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Midgardstraße. Schon mehrmals ist eine Bauvoranfrage für dieses Vorhaben überarbeitet worden, und auch in der jüngsten Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses wurde die Entscheidung wieder vertagt.
Die Gemeinde bekräftigt ihre städtebauliche Planungsabsicht, in den Wohnquartieren des Seeuferbereichs die Wirkung einer Dreigeschossigkeit zu vermeiden. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist allerdings noch in Aufstellung, so dass das Vorhaben derzeit baurechtlich nach der Umgebungsbebauung zu beurteilen ist. Die Größe des vorgesehenen Neubaus - Sockel, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, Länge 16,83 Meter, Breite 14,33 Meter - scheint gemessen an der Umgebungsbebauung als passend eingestuft zu werden. Er wird aber genau auf seine Vereinbarkeit mit den künftigen Festlegungen des Bebauungsplans überprüft. "Das ist sehr wichtig für Tutzing", sagte Bürgermeisterin Marlene Greinwald im Bauausschuss: "Wir sollten es genau betrachten."

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