
Recht deutlich fortgeschritten ist die Bebauung an der Traubinger Straße. Doch eine neue Planung hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats kürzlich gebremst. Einem Antrag auf Vorbescheid für den Anbau eines Zweifamilienhauses an ein bestehendes Einfamilienhaus hat er das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Vorgesehen war der Bau auf einem Grundstück im oberen Bereich, etwas unterhalb der Zugspitzstraße und der Siedlung Luswiese. Das Grundstück verfügt über eine Größe von 734 Quadratmetern. Da die Tutzinger Ortsbausatzung für freistehende Einzelhäuser Mindestgrundstücksgrößen von 600 Quadratmetern vorschreibt, wäre eine Bebauung zwar zulässig. Doch die Bauverwaltung bewertet den vorgesehenen Gebäudekomplex, der nur durch einen eingeschossigen Wintergarten zusammengebaut sein soll, als zwei eigenständige Gebäude - und damit entspricht die Bebauung nicht der Mindestgrundstücksregelung nach der Ortsbausatzung.
Im Bauausschuss war von einer nicht gewünschten Riegelwirkung und einer „neuen Dimension in der Traubinger Straße“ die Rede. Zudem verläuft nach Angaben des Bauamts im nordöstlichen Bereich des Grundstücks die gemeindliche Trinkwasserleitung, die mittels Dienstbarkeiten dinglich gesichert sei. Sie würde mit dem Vorhaben überbaut werden, was aber wegen Erneuerung, Wartung und Reparaturen nicht erlaubt sei. Zur Erreichbarkeit der Leitung seien in der Regel fünf Meter links und rechts von der Leitung frei zu halten.

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