
Der stellenweise recht schmale Höhenrieder Weg führt von der Lindenallee in den Süden von Unterzeismering, wo er ziemlich abrupt endet. Ein kleiner Teerweg verbindet ihn mit der etwas höher gelegenen Bernrieder Straße. Der Höhenrieder Weg ist ein lauschiges Stück nicht weit entfernt vom Ufer des Starnberger Sees, den man von dort aus immer wieder zwischen Bäumen und Sträuchern hindurch erspähen kann. Seeseitig gibt es noch etliche unbebaute Flächen. Dort ist Landschaftsschutzgebiet, und ob die Flächen baurechtlich als Innen- oder Außenbereich einzustufen sind, ist offenkundig umstritten. Dennoch gibt es Bauanträge.
Mit einem solchen hat sich die Gemeinde Tutzing zurzeit zu beschäftigen. Es geht dabei um einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie um den Abbruch und den Neubau einer Doppelgarage - genau dort, wo der Höhenrieder Weg auf die kleine Verbindung zur Bernrieder Straße stößt. Doch die Haltung des Landratsamts zu wichtigen Aspekten wie Landschaftsschutzgebiet oder planungsrechtliche Einstufung ist unklar. Die Gemeinde scheint sich jedenfalls schwer zu tun, zu diesen Fragen Auskünfte zu erhalten.
Innen- oder Außenbereich? Landratsamt hat sich "vorab nicht positioniert"
Nach Angaben des Tutzinger Bauamts hat sich das Landratsamt auf Anfrage der Verwaltung „vorab nicht positioniert, ob es sich bei dem gegenständlichen Flurstück um planungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich handelt“. Damit, so folgert das Bauamt, obliege es der Gemeinde, selbst darüber zu befinden, um welchen planungsrechtlichen Bereich es sich bei dem betreffenden Bauvorhaben handelt. Für das Tutzinger Bauamt ist es Innenbereich - aus dieser Sicht wäre der Bauantrag damit genehmigungsfähig, zumal sich in der Nachbarschaft mehrere andere Gebäude mit ähnlicher Größe befinden.
Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet? Keine klare Antwort vom Landratsamt

In Sachen Landschaftsschutzgebiet gibt es offenbar ebenfalls keine klaren Angaben. Die Gemeinde Tutzing beurteilt das Vorhaben auch in dieser Hinsicht positiv: Sie hat an das Landratsamt Starnberg - Abteilung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz - einen Antrag für die Zustimmung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gestellt. Aber auch zu diesem Punkt liegt der Gemeinde bisher keine Antwort vor.
Eine Befreiung ist auch nach der Tutzinger Ortsbausatzung erforderlich, und zwar wegen der geplanten Garage: Sie soll ein Flachdach erhalten, das Hauptgebäude aber ein Pyramiden-/Satteldach. Die Ortsbausatzung schreibt eigentlich vor, dass Garagen wie die Hauptgebäude zu gestalten sind.
Der Tutzinger Bau- und Ortsplanungsausschuss hat dem Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Alle drei strittigen Aspekte - Landschaftsschutz, baurechtliche Einordnung und Ortsbausatzung - müssen nach Meinung seiner Mitglieder einer Genehmigung nicht im Wege stehen. Damit hat der Bauantrag die erste Etappe geschafft. Nun muss das Landratsamt entscheiden.
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