Bauplanung
29.12.2021
Von vorOrt.news

Kehrtwende rund um die Traubinger Straße

Bauräume in Bebauungsplänen werden doch nicht aufgehoben, wie vor zwei Jahren beschlossen

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Bessere Steuerung mit Bauräumen: Blick auf die Bebauung im oberen Teil der Traubinger Straße (rechts) und im Bereich Mozartstraße/Benediktenweg (links) © BG

Recht dicht bebaut ist mittlerweile das Gebiet rund um die Traubinger Straße. Dort sind im Lauf der Zeit auch an nicht wenige Häuser alle möglichen Anbauten hinzugekommen: Balkons, Wintergärten, Erker, Vordächer, Treppen. Dadurch sind die in den Bebauungsplänen festgelegten Bauräume vielfach recht eng geworden. Zusätzliche Erweiterungen würden damit gegen die Regeln verstoßen. Aus diesem Grund gab es schon vor zwei Jahren die Absicht, die Bauräume aus den Bebauungsplänen zu streichen. Sie wurden nicht mehr als erforderlich betrachtet, weil die Bayerische Bauordnung ohnehin die Abstände zu den Grundstücken und unter den Gebäuden regelt. Aber in dieser Hinsicht gab es inzwischen erhebliche Änderungen.

Im Februar 2021 ist nämlich eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten - und danach sind die vorgeschriebenen Abstandsflächen deutlich verringert worden. Das hat die Gemeinde Tutzing nun zu einer Kehrtwende veranlasst: Die Bauräume in den Bebauungsplänen bleiben doch erhalten, wie der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat.

Auf diese Weise glaubt die Gemeinde die Abstände besser steuern zu können. Dies gilt für die Bebauungspläne Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ sowie für den Bebauungsplan Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“.

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