Im Tutzinger Seeuferbereich deuten sich weitere bauliche Veränderungen an. Im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats steht morgen, am Dienstag, dem 20. Oktober, ein Vorhaben an der Simone-Ferber-Straße 12 auf der Tagesordnung. Für das Eckgrundstück zwischen der kleinen, von der Nordbadstraße abzweigenden Straße und dem Seeuferweg liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage vor.
Die Eigentümerfamilie dieses Grundstücks geht seit Jahren gegen Belästigungen durch das Nordbad vor. Mittlerweile hat sie selbst einen Teil dieses Badegeländes erworben, der seitdem mit einem Zaun vom sonstigen Areal abgesperrt ist. Einen Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Grundstücks und der Bau-Voranfrage gebe es aber nicht, teilt die Familie auf Anfrage mit. Wegen der Nutzung und einer Pacht sei ein Gespräch mit der Gemeinde beabsichtigt.
Für die vorgesehene Neubebauung des Grundstücks an der Simone-Ferber-Straße gebe es noch kein finalisiertes Konzept, erklären die Eigentümer. Die baulichen Möglichkeiten würden geprüft.
Die Gemeinde und das für Baugenehmigungen zuständige Kreisbauamt widmen Bauvorhaben im Seeuferbereich hohe Aufmerksamkeit. Das belegt exemplarisch ein sich schon seit Jahren hinziehendes Verfahren in Zusammenhang mit einem Bau am Sprungleitenweg oberhalb des Freibadegeländes, unweit der Grenze zur Nachbargemeinde Feldafing. Ein Bau auf diesem Areal ist bereits weit fortgeschritten, kann aber wegen einer von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre zurzeit nicht fertiggestellt werden. Auch auf dem Nachbargrundstück sind Neubauten vorgesehen.
Diese relativ großen Bauprojekte haben im Gemeinderat Überlegungen ausgelöst, welche Art der Bebauung im Seeuferbereich künftig generell zugelassen werden soll. Größere Bauvorhaben in dieser Gegend sind bei Sitzungen immer wieder als „Riegel“ kritisiert worden, verbunden mit Forderungen nach kleineren Bebauungen mit möglichst viel Grünflächen und Blickachsen dazwischen. Wenn alle Grundstücke in ihrer Breite bebaut würden, so die Warnung bei einer Sitzung, dann werde irgendwann eine Mauer am Starnberger See entstehen.
Einen Bebauungsplanentwurf für eine entsprechende Neuordnung mit schmaleren Bauten und Freiflächen zwischen ihnen im Bereich neben dem Sprungleitenweg hat der Gemeinderat Ende 2019 dennoch mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die dort erlassene Veränderungssperre besteht aber vorerst weiter, in dieser Angelegenheit sind rechtliche Schritte eingeleitet worden. Als klar gilt allerdings, dass die Grundüberlegungen zur künftigen baulichen Gestaltung der Seeuferbereiche nicht auf das Gebiet beim Sprungleitenweg beschränkt bleiben werden.
An der Simone-Ferber-Straße herrscht bisher eine villenartige Bebauung vor. Das dort nun vorgesehene Mehrfamilienhaus könnte weiteren Diskussionsstoff liefern.
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