Was sind "Kommerzielle Artikel"?
Wenn du in deinem Artikel über ein Unternehmen berichtest, an dem du wirtschaftlich ganz oder teilweise beteiligt bist oder auf Veranlassung einer solchen Person handelst, dann setze bitte vor Veröffentlichung deines Artikels die entsprechende Markierung (dies gilt z.B. für Gastronomie, Einzelhandel).
Dagegen musst du die Markierung nicht setzen, wenn du keinerlei gewerbliche oder sonstige wirtschaftlichen Interessen verfolgst (z.B. Vereine).
Rechtlicher Hintergrund
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher und Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Hierzu zählen insbesondere auch
- der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung) (Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG)
- sowie Maßnahmen, welche den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiern (vormals § 4 Nr. 3 UWG, nunmehr §§, 3, 5 UWG).
Beitrag zum örtlichen Zusammenleben - JA
Rein werbende Artikel - NEIN
Echte Werbung kann daher auf vorOrt.news nur über Werbeanzeigen erfolgen, welche du jederzeit bei uns buchen kannst. Rein werbende Artikel werden deshalb nicht zur Veröffentlichung zugelassen.
vorOrt.news berücksichtigt jedoch, dass lokale Unternehmen trotz eigener wirtschaftlicher Interessen wichtiger Bestandteil des örtlichen Zusammenlebens sind und es daher ein berechtigtes Interesse für eine entsprechende Berichterstattung gibt. Dies trifft aus unserer Sicht insbesondere immer dann zu, wenn nicht das Unternehmen selbst, sondern der Beitrag des Unternehmens zum Ortsleben im Vordergrund steht. Das kann zum Beispiel für Veranstaltungshinweise gelten, bei denen aber nach solchen mit und ohne Eintrittspreis unterschieden wird (siehe unten). Dass du als Unternehmensinhaber damit auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgst, soll dann kein Grund für eine Ablehnung der Veröffentlichung sein. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und natürlich auch unseres Auftrags, die Leser von vorOrt.news stets über alles Wesentliche aufzuklären, ist es aber erforderlich, dass du deine und unsere Leser über deine Verbindung zu dem Unternehmen aufklärst.
Klare Unterscheidung zwischen redaktionellen Beiträgen und Werbungen
Eine eindeutige Unterscheidung zwischen redaktionellen Beiträgen und Werbung ist uns wichtig. Mischbegriffe wie „Advertorial“, „Produktplatzierung“ oder „Publireportage“ verwenden wir deshalb nicht. In jedem Fall soll klar sein, ob es sich um einen redaktionellen Beitrag oder um eine Werbung handelt. Alle Werbungen und Beiträge mit werblichem Charakter werden deshalb ausschließlich mit den Begriffen „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet.
Termin- und Veranstaltungshinweise mit und ohne kommerziellen Hintergrund
Bei Veröffentlichungen zu Veranstaltungen und anderen Terminen gilt bei vorOrt.news folgende Unterscheidung:
Mit Eintrittspreis: Veranstaltungen, bei denen für die Teilnahme ein Eintrittspreis zu bezahlen ist, sind kommerziell. Berichte über solche Veranstaltungen werden generell nur kostenpflichtig als Werbung veröffentlicht. Es kann sich um Werbebanner oder um redaktionelle Beiträge mit dem Hinweis "Anzeige" oder "Werbung" handeln. Wenn großes öffentliches Interesse an einer Veranstaltung zu vermuten ist, kann eine kostenlose Veröffentlichung im Beitrag "Termine" in Frage kommen. Die Entscheidung darüber behält die Redaktion von vorOrt.news vor.
Ohne Eintrittspreis: Für Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme kostenlos ist, können redaktionelle Beiträge ohne Zusätze wie "Anzeige" oder "Werbung" veröffentlicht werden.