Was heißt "Bildrechte" bzw. was muss ich bei der Veröffentlichung eines Bildes beachten?

 

Um Bilder auf vorOrt.news hochzuladen, musst du über die Rechte an diesem Bild verfügen.

Das bedeutet, dass du entweder

  • selbst der Rechteinhaber bist oder
  • der Rechteinhaber des Bildes dir gestattet hat, das Bild zu veröffentlichen.
     

Bestätigung der Rechte und Bildquelle

Beim Hochladen eines Bildes musst du bestätigen, dass du die berechtigt bist, dass Bild zu veröffentlichen sowie die Bildquelle angeben.
Bitte gib als Bildquelle den Namen des Fotografen bzw. des Rechteinhabers, z.B. Unternehmen oder Agentur, an.

Mit der Zusage der Berechtigung übernimmst du die volle Verantwortung für die Veröffentlichung des Bildes und bestätigst, dass du damit gegen keine geltenden Gesetze und Urheberrechte verstößt.
 

Bitte verletze keine Gesetze oder Rechte von Personen

Es ist auch ganz wichtig, dass das verwendete Bild nicht Rechte von darauf abgebildeten Personen verletzt. Auch hierfür übernimmst du selbst die Verantwortung.

Nach den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes dürfen Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Aber es gibt auch einige Ausnahmen, in denen du Bilder ohne die Einwilligung der darauf abgebildeten Personen veröffentlichen darfst. Diese sind:

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  • Bilder von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Person teilgenommen hat
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt wurden, sofern die Verbreitung oder zur Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

    (Bei verstorbenen Abgebildeten gelten die Einwilligung und Interessen der Angehörigen.)

Im Zweifelsfall empfehlen wir immer, die abgebildete Person um Erlaubnis zu fragen.

Freigabe an öffentliche Bilddatenbank

Deine eigenen Bilder, dass heißt, wenn du selbst der Rechteinhaber bist, darfst du jederzeit auch für die öffentliche Bilddatenbank freigeben.

Aber beachte bitte, dass eine Berechtigung zur Veröffentlichung eines Bildes einer anderen Person nicht gleichzeitig bedeutet, dass du es auch für die öffentliche Bilddatenbank freigeben darfst. Falls du selbst nicht der Rechteinhaber bist, dieser dir aber gestattet hat, das Bild für deinen Artikel zu verwenden, kläre bitte auch vorher mit ihm/ihr ab, ob du das Bild auch für die öffentliche Bilddatenbank freigeben darfst.

Mehr Informationen zur Bilddatenbank findest du hier

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